Dr-Rainer-Roos-Zahnarzt

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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Gewährleistung und Zahnarztwechsel
Anzahl der Beiträge: 3

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erstellt: 03.01.2022 - 15:55

Sandra aus Brandenburg

Guten Tag,
ich habe mich bereits zweimal wegen Problemen mit einer Krone an Sie gewendet und Sie haben mir immer gut weitergeholfen.
Nun hoffentlich ein letztes Mal.
Da ich mit meiner alten Zahnärztin aus verschiedenen Gründen unzufrieden war habe ich vor drei Monaten gewechselt. Leider erst nach Fertigstellung der Krone.
Diese Krone ist meine erste,  daher fehlt mir auch jegliche Erfahrung.  Also ich bekam sie vor drei Monaten an Zahn 27.
Nun ist vor 1,5 Wochen eine Ecke abgebrochen.  Auf Grund der Feiertage bin ich erst heute zum Zahnarzt.  Da ich ohnehin einen Termin hatte habe ich das ganze erstmal der neuen Zahnärztin gezeigt, die wegen der Gewährleistung ja nichts tun darf.  Sie hat mir aber erklärt was passiert ist und meinte, dass die verwendete zweischichtige Keramik in diesem Bereich ungünstig wäre, da durch die Druckbelastung die hülle leicht kaputt gehen kann. Hinzu kommt, dass ich mit den Zähnen knirsche . Außerdem geht wohl ein Riss quer über die ganze Krone.

So nun bin ich nicht nur sehr unbegeistert was die Tatsache betrifft, dass ich eine neue Krone plus entsprechende Behandlung benötige, sondern möchte dies eigentlich nicht von der alten Zahnärztin durchführen lassen. Wer weiß was dann passiert.

Welche Möglichkeiten habe ich denn um nicht auf allen Kosten sitzen zu bleiben.
Am Mittwoch habe ich bei meiner alten Zahnärztin einen Termin.

Vielen Dank und ein gesundes neues Jahr.


Guten Tag,

Sie haben Anspruch auf Gewährleistung für 2 Jahre. Diese kann durch Nachbesserung, Neuanfertigung oder Minderung geleistet werden. Voraussetzung ist eine Anerkenntnis des Mangels entweder durch den Zahnarzt oder im Streitfall durch einen Gutachter. Es sollte sinnvollerweise erst ein Gespräch mit dem behandelnden Zahnarzt stattfinden, der/die/das dann Stellung bezieht. Er kann Ihnen eine Überarbeitung oder Neuanfertigung oder die Rückzahlung der Behandlungskosten anbieten. Falls seine Vorschläge nicht zu Ihrer Zufriedenheit führen, müssen Sie den Weg über die Krankenkasse gehen. 

Grüße

R. Roos


erstellt: 03.01.2022 - 21:55

Sandra aus Brandenburg

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe bereits einen Termin für Mittwoch mit dem Zahnarzt vereinbart und hoffe dort auf Klärung.



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