Dr-Rainer-Roos-Zahnarzt

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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Wie werden fehlende Zähne definiert?
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 17.08.2021 - 18:17

Dougan aus NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin 37 Jahre alt und beabsichtige eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen mit der bestmöglichen Leistung. Nun sind jedoch einige Baustellen bei mir.

Ich habe 1 komplette Lücke, sowie 5 oder 6 zerstörte Zähne, welche extrationswürdig sind (teilweise nur noch "Krümel") , dazu drei angelegte, noch nicht durchgebrochene Weisheitszähne. Insgesamt habe ich eine Krone. Meine Frage wäre ob das nun 1 oder 5 fehlende Zähne sind?

Im April letzten Jahres mußte bei meinem damaligen Zahnarzt eine Wurzelbehandlung abgebrochen werden, da die örtliche Betäubung nicht wirkte. Ich bin dann nicht mehr hin gegangen, somit in keiner aktuellen Behandlung. Es gab eine Empfehlung für das weitere Verfahren. Der Heil- und Kostenplan wurde im April 2020 erstellt, wurde danach wohl nicht verlängert bei 6 Monaten Gültigkeit.
Mir schwebt eine stationäre Behandlung für die Weisheiten vor, da ich allein lebe. 

Ihrer geschätzten Antwort entgegen sehend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Mail vom Zahnarzt:

Anbei Ihr Zahnbefund und OPG-Aufnahme der ersten Kontrolluntersuchung am
14.04.2020 zur Weiterleitung.

Eine Paradontosebehandlung wurde nicht vorgenommen und eine
endodontische Behandlung wurde wegen ungenügender Anästhesiewirkung
nicht abgeschlossen.

Die Empfehlung für die weitere Behandlung lässt sich wie folgt
zusammen-fassen:
-konservierende Behandlung der Restbezahnung
-Entfernung der zerstörten Zähne und nicht erhaltungswürdigen Zähne
-prothetische Rehabilitation

Die Prognose der verlagerten Weisheitszähne sollte explizit abgeklärt
werden.


Hallo,

sie haben die Antwort ja schon selbst gegeben.

Alles was fehlt fehlt und alles was extrahiert werden muss fehlt dann eben auch, bzw. sollte so angegeben werden, als dass es extrahiert werden muss und dann eben fehlt, einzutragen mit einem X, fehlt mit einem f, Krone mit k. Die Weisheitszähne sind in der Regel irrelevant, wenn sie noch nicht durchgebrochen sind oder überkront sind.

Die Versicherung fordert entweder bei ihnen oder beim Zahnarzt einen aktuellen Befund an, da steht drauf, dass Behandlungen anstehen, und diese werden dann von der Versicherung in der Regel ausgeschlossen, oder mit einem Zuschlag versehen.

Ich rate davon ab der Versicherung die Unwahrheit zu übermitteln, denn sie wird bei Täuschung nicht bezahlen und ihre Beiträge waren dann umsonst, das wäre schade.

Mit freundlichen Grüßen

A.arenas



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