Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Andersartige Versorgung
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 09.08.2023 - 20:04

Pseu aus Hamburg

Hallo, 

gilt es als Andersartig wenn man sich für eine  Brücke  entscheidet, anstatt einer Prothese ?( im Frontbereich ) oder Materials 


Ich habe noch eine  weitere Frage, und zwar wenn man im Unterkiefer einen  fehlenden Zahn hat und im Oberkiefer zwei alte Kronen ersetzen muss ,muss man dann 500 Euro  mehr bezahlen ,weil mir der eine Zahn  fehlt ?  Wurde mir von meinem Zahnarzt gesagt .
 

LG pseu 


Guten Tag,

Aus Ihren Angaben kann ich die konkrete anatomische Situation nicht erkennen. Ob eine Regelversorgung mit einer Brücke vorliegt,  entscheidet sich u.a. durch die Anzahl der fehlenden Zähne in einer Lücke. 

ich zitiere aus der Website der Zahntechnikerinnung: 

"Gleichartige Versorgung
Unter einer "gleichartigen" Versorgung versteht man eine dem Grunde nach der Regelversorgung entsprechende, jedoch vom Leistungsumfang darüber hinausgehende Versorgung. Ein Beispiel:
Die Regelversorgung sieht für die Verblendung von Kronen nur die Verblendung der Zahn-Außenfläche vor. Die den Nachbarzähnen zugewandten Flächen, die Zahnschneidekanten oder die Kauflächen sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Diese Bereiche werden nicht verblendet und behalten ihren metallischen Glanz.
Wollen Sie diese Flächen ebenfalls in ästhetischem Weiß ausgearbeitet haben, müssen Sie diese Leistung als reine Privatleistung separat in Auftrag geben und vollständig selbst bezahlen.
Andersartige Versorgung
Unter einer "andersartigen" Versorgung versteht man eine von der Regelversorgung vollkommen abweichende Versorgung.
Ein Beispiel:
Als Ersatz eines fehlenden Zahnes sieht die Regelversorgung die Anfertigung einer Brücke vor. Dazu müssen die Nachbarzähne beschliffen und zur Aufnahme der Brückenkronen vorbereitet werden.
Dies geht zwingend einher mit einem weiteren Substanzverlust der Pfeilerzähne, im Extremfall sind sogar gesunde Zähne zu bearbeiten.
Die Alternative kann ein Implantat mit aufgesetzter Einzelkrone sein. Die Versorgung mit einem Implantat weicht vollständig von der Regelversorgung ab. Es handelt sich also um eine "andersartige" Versorgung. Allerdings haben Sie, obwohl Sie sich keine Krone haben anfertigen lassen, dennoch Anspruch auf Bezuschussung aus der jetzt abstrakten Regelversorgung. Die darüber hinausgehenden Kosten müssen Sie aber wie im vorher genannten Fall selbst tragen."

Vielleicht bringt Sie das einer Lösung näher?

Grüße

R. Roos

 



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