Forum: Implantologie

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Thema:
Sinuslift - ergänzende Frage
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 13.03.2015 - 23:35

Hary Maslo aus ...

Hallo,

am 12.03.2015 hatte ich eine Frage gestellt hinsichtlich eines Sinuslifts. Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen an Herrn Dr. Püllen und Herrn Dr. Roos.

Herr Dr. Roos, ich habe eine ergänzende Frage zu Ihrer Antwort vom 13.03.2015 um 21:55 Uhr: Ich bin ein wenig verwirrt, weil ich bei meinen Recherchen nichts über "juristische und medizinische Standards" gefunden habe. Können Sie mir sagen, wo ich diese Standards nachlesen kann? Handelt es sich hierbei um Empfehlungen oder  festgeschriebene Richtlininen?

Über die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich schon mal im Voraus.

(Leider musste ich eine neue Frage stellen, weil ich nicht direkt auf Ihre Antwort reagieren konnte)

Viele Grüße

Hary Maslo


Guten Tag,

Der Sinuslift gilt als ein so genanntes Standardverfahren in der Medizin und ist als solches auch in der Gebührenordnung, also gesetzlich verankert. Die Indikation für den Sinuslift ist ebenso klar definiert, nämlich die Bedeckung der frei liegenden Implanatoberflächen bei einem unzureichenden Höhenangebot des Kieferknochens im Oberkieferseitenzahngebiet. Missachte ich diese Vorgaben als Arzt, mache ich mich strafbar. In einer neuen Studien wurden auf experimenteller Basis Implantate frei in die Kieferhöhle gesetzt. Bisher wurden nur wenige Fälle in einem kurzen Beobachtungszeitraum untersucht, ein klinischer Standard kann daraus nicht abgeleitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

R. Roos



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