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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Kosten Zahnfüllungen, über 3,5-fachem Satz
Anzahl der Beiträge: 3

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erstellt: 16.11.2023 - 19:26

Gast1992 aus Köln

Guten Tag, dies ist mein erster Beitrag hier im Forum.

Zu meiner Frage:

Kürzlich bekam ich mehrere Füllungen.

In der ersten Sitzung wurden am oberen rechten Eckzahn und den ersten beiden Backenzähnen bestehende Füllungen entfernt und neue gesetzt.

In der zweiten Sitzung dann das gleiche oben links, allerdings nur für die beiden ersten Backenzähne, der Eckzahn wurde nicht behandelt.

Ich wählte ein Material mit Zuzahlung (Komposit), da ich haltbare Füllungen bevorzuge.

 

Nun sind alle Füllungen mit einem 4,1-fachen Satz berechnet worden, der Eckzahn mit einem 3,7-fachen.

Die Begründung in der Rechnung war jeweils ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand.

Entweder aufgrund schwieriger Verdichtung, schwieriger Farbgestaltung oder feinanatomischer Gestaltung.

 

Mir erscheint das spanisch, denn:

Bei der kurz zuvor erfolgten professionellen Zahnreinigung lobte die ausführende Dame noch meine äußerst glatte Zahnoberfläche und dass ich quasi null Verfärbungen hätte, meine Zahnfarbe sei sehr einheitlich.

Ich nutze seit Jahren eine hochwertige Schallzahnbürste, was ich ihr mitteilte und sie sagte, dass das wohl der Grund sei.

Die erste Sitzung (3 Zähne) war in einer knappen Stunde erledigt, inklusive Betäuben, Bohren, Füllen, Formen und Polieren.

Das kam mir bereits unglaublich schnell vor, in der Vergangenheit dauerte (in anderer Praxis) eine Behandlung von einem einzigen Zahn gerne mal 45 Minuten.

Nun, maximal 20 Minuten pro Zahn, erheblicher zeitlicher Mehraufwand???

Schwierige Farbgestaltung, obwohl doch die Kollegin der gleichen Praxis wenige Tage vorher noch eine PZR durchführte und die einheitliche Farbe meiner Zähne, die glatte Oberfläche und eine quasi Verfärbungsfreiheit lobte?

Ps: ich bin Nichtraucher und esse äußerst selten Schokolade.

Interessanterweise sind die Begründungen der Sätze beider Sitzungen in gleicher Reihenfolge gelistet.

Reiner Zufall oder pauschales Kopieren von Begründungen auf allen Rechnungen, um hohe Sätze zu kassieren?

Ich habe eine ZZ Versicherung, die allerdings "nur" bis zum 3,5-fachen Satz zahlt.

Darüber fiel mir die Sache überhaupt erst auf.

Nun bin ich aktuell finanziell sehr schlecht aufgestellt und kann man die Mehrkosten kaum leisten, besonders da noch weitere Füllungen folgen sollen.

Lange Rede, kein Sinn:

Ist die Abrechnung dieser Sätze in gegebener Situation legitim?

Falls nein, was kann ich tun, um dies nachzuweisen bzw. wie kann ich diese hohen Gebührensätze in den folgenden Behandlungen vermeiden?

 

LG Gast1992


Die zu benutzende Gebührenordnung ist Jahrzehnte(!) alt. Daß sich seither das allgemeine Preisniveau gehoben hat, ist eine Tatsache, die auch die Zahnmedizin betrifft. Deswegen kommen die genannten Gebührensätze zur Anwendung. Daß in der Rechnungslegung "Begründungen" aufgeführt werden müssen, ist ein Beispiel für die D-Bürokratie.

Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg


Guten Tag,

Kollege Püllen hat die Situation einer 35 Jahre alten Gebührenordnung genau beschrieben. Um das Preisniveau von damals zu kompensieren, müssten wir heute statt des Regelsatzes 2,3 heute fast genau das Doppelte berechnen, also den 4,6-fach-Satz. Das wird vom Gesetzgeber und den privaten Krankenversicherungen elegant ignoriert.  Falls Sie  in Zukunft einen Kostenvoranschlag unterschreiben, sollten Sie die Behandlung ablehnen, wenn Sie keine Zuzahlung über dem 3,5-fach-Satz leisten möchten. 

Grüße

R. Roos



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