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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Frontzahntrauma
Anzahl der Beiträge: 4

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erstellt: 03.03.2020 - 19:56

Saraswati aus Brandenburg

Guten Tag, mein Sohn (9Jahre) wurde auf dem Schulhof gestossen und fiel mit dem Gesicht auf die Steinplatten. Er hatte Schürfwunden an Kinn und Gesicht, eine Platzwunde an der Unterlippe und die Frontzähne haben leicht geblutet. Wir waren natürlich gleich bei einem Zahnarzt, der keine Schädigung der Zähne festgestellt hat , auch im späteren Röntgenbild gab es keine Auffälligkeiten. Ein halbes Jahr später viel ihm ein Frontzahn mit kompletter Wurzel während des hüpfens heraus. Ohne äussere Einflüsse!! Wir haben mit viel Mühe und Dank unseres Chirurgen geschafft den Zahn wieder einzusetzen und zu erhalten. Jetzt habe ich einen Bescheid der Unfallkasse erhalten, die angibt dass der Zahnverlust nicht eine Folge des Sturzes sein kann, da zuvor keine Auffälligkeiten entdeckt wurden. Mein Zahnarzte hat zu mir nur gesagt, dass es nicht ganz ausgeschlossen ist. Bitte, was denken Sie, kann der plötzliche Zahnverlust noch von dem Sturz stammen? P.S. Sonst sind die Zähne gepflegt und ohne Erkrankungen, nur ein kleiner Überbiss. Danke


Hallo,

dies ist der bleibende mittlerer Schneidezahn. Der fällt nicht von allein heraus. Der nach dem Unfall hinzugezogene ZA kann nur die Unversehrtheit der Zahnhartsubstanz und eine eventuelle Lockerung beurteilen und nicht den Zustand der knöchernen Alveole. Logischerweise ist der 6 Monate zurückliegende Unfall der Grund. Klagen sie das möglicherweise ein.

Achtung vor den Spätfolgen! Dieser Zahnverlust ist wirklich sehr ärgerlich und hat langjährige Konsequenzen. Die erste prothetische Versorgung sollte mit einer einflügeligen Klebebrücke erfolgen. Ein Implantat (Keramik) kann keinesfalls vor dem 21. Lebensjahr nach abgeschlossenem Wachstum  inseriert werden, Dafür ist sehr wahrscheinlich ein Knochenaufbau nötig, da der Knochen in 12 Jahren zurückgegangen sein wird. All das sollte die Versicherung tragen.

Viel Erfog wünscht

Dr. Rainer Littinski aus Magdeburg

 


erstellt: 05.03.2020 - 17:14

Saraswati aus Brandenburg

Vielen Dank für ihre Antwort. Zum Glück konnte der Zahn erstmal wieder eingesetzt werden, alles weitere müssen wir abwarten. Wissen Sie wo ich mich hinwenden kann, wenn ich eien unabhängen Gutachter brauche, das Gutachten der Unfallkasse wurde von einem" beratungszahnarzt" durchgeführt, ist also für mich nicht unabhängig. Lg


Richtig, Beratungszahnärzte sind keine Gutachter. Wenden sie sich an die zuständige Zahnärztekammer und schalten sie sicherheitshalber einen Rechtsanwalt ein. Denken sie auch an die von mir formulierten Spätkosten mit ein. Der Zahn ist nicht unmittelbar durch Gewalteinwirkung herausgefallen, sonder aufgrund deren Folgen. Das Gewebe wollte wohl die Einheilung nicht. Es wäre ein mittleres Wunder, wenn der Zahn wieder einwachsen würde. Sollte das doch der Fall sein lassen sie die Stelle jährlich röntgen, um eine eventuelle Wurzelresorption frühzeitg zu erkennen.

Viel Erfolg!

Dr. Rainer Littinski, Magdeburg



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