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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Zahnstein
Anzahl der Beiträge: 9

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erstellt: 13.07.2019 - 09:45

Sepp aus Oberfranken

Grüß Gott,

mein Zahnarzt beschreibt die von ihm angebotene Professionelle Zahnreinigung folgendermaßen:

Zahnsteinentfernung mit Ultraschall, Airflow (Sandstrahlen zur gründlichen Entfernung der Beläge) und anschließender Politur sowie Fluoridierung.

Dies entspricht aber keiner Professionellen Zahnreinigung, sondern doch eher der GOZ-Nr. 4050:

Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied

1,0-fach 0,56 €

2,3-fach 1,29 €

3,5-fach 1,97 €

Denn die Professionelle Zahnreinigung nach der GOZ-Nr. 1040 umfasst

das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied.

1,0-fach 1,57 €

2,3-fach 3,62 €

3,5-fach 5,51 €

Also simpel ausgedrückt:

  • Bei der Zahnsteinentfernung gem. BEMA Nr. 107 fließt kein Blut.
  • Bei der Entfernung von harten und weichen Zahnbelägen gem. GOZ-Nr. 4050 fließt kein Blut.
  • Bei der Entfernung von supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen fließt Blut. Deshalb wird beim Blutspenden auch abgefragt, ob man in der letzten Woche eine PZR hat machen lassen, wegen des damit verbundenen Blutverlustes.

Fragebogen für Blutspender

Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand

Hatten Sie in der letzten Woche:

► einen unkomplizierten Infekt (z.B. Schnupfen, Erkältung, Harnwegsinfekt) ohne Fieber,

► eine zahnärztliche Behandlung oder professionelle Zahnreinigung,

► eine Verletzung oder einen kleinen operativen Eingriff? Wenn ja, welche:

 

Ist das so richtig?


Guten Tag,

ja es ist richtig, da es wortwörtlich aus der GOZ und vom Fragebogen des DRK abgeschrieben ist. Die Einschränkungen , die ich machen kann, sind die, dass auch bei einer subgingivalen Reinigung nicht unbedingt Blut fließen muss. Auch kann durchaus bei einer Zahnsteinentfernung Blut fließen, wenn starke Zahfleischentzündungen vorliegen. Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den beiden Positionen bestehen in der Zielsetzung und des damit verbundenen Zeitaufwands. Die Frage nach der PZR  beim Bluspenden wird nicht wegen des Blutverlustes gestellt, sondern wegen der möglicherweise auftretenden Erhöhung der Entzündungsparameter im Blut als Folge der Bakteriämie.

Grüße

R. Roos


erstellt: 15.07.2019 - 18:40

Sepp aus Oberfranken

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Sie haben gewonnen. Gerne korrigiere ich mich.

Also simpel ausgedrückt:

  • Bei der Zahnsteinentfernung gem. BEMA Nr. 107 werden die Taschen nicht ausgekratzt.
  • Bei der Entfernung von harten und weichen Zahnbelägen gem. GOZ-Nr. 4050 werden die Taschen moderat angekratzt.
  • Bei der Entfernung von supragingivalen/gingivalen Belägen auf Zahn- und Wurzeloberflächen werden die Taschen bestmöglich ausgekratzt.

Entscheidend ist, dass der Patient der eine Professionelle Zahnreinigung bucht in aller Regel keine PZR erhält - sie aber bezahlt -, sondern wie in der Praxis eines Zahnarztes beispielhaft beworben: eine Zahnsteinentfernung mit Ultraschall, Airflow (Sandstrahlen zur gründlichen Entfernung der Beläge) und anschließender Politur sowie Fluoridierung.

Was glauben Sie wie schnell und wie viele Patient*innen ein*e Zahnärztin/Zahnarzt verlieren würde, wenn sie/er tatsächlich die Taschen bestmöglich auskratzen würde?


Guten Tag,

zu simpel ausgedrückt...

Das „ Auskratzen“ von Taschen( Sondierungstiefen ab 4 mm)ist die Position 4070, die nur vom Zahnarzt erbracht werden kann und in der Regel unter örlicher Betäubung stattfindet, damit der Patient auch wieder kommt. Die 1040 ist eine Prophylaxeleistung, die beim gesunden und nahezu gesunden Patienten ( Sondierungstiefen bis 3 mm) eingesetzt wird, um Krankheiten vorzubeugen und die auch von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft erbracht werden darf.  Die 4050 kümmert sich nur um Beläge oberhalb des Zahnfleischsaums.

Ich gebe zu, dass das Befolgen von Abrechungsbestimmungen in Deutschland ein wesentlich kompliziertes Studium darstellt als das der Medizin. In meinem Fall dauert das jetzt schon 35 Jahre und ich habe immer noch das Gefühl, dass ich nicht ganz durchblicke. ( immerhin füllen diese Abrechnungsbestimmungen 4 dicke Ringordner, die zum großen Teil nicht auf Logik, sondern auf Politik von 50 Jahren aufgebaut sind und täglich werden es mehr, ergänzt durch die aktuelle Rechtsprechung)

Zitat Seehofer ( Oberbayern) 1998 : „Ein Arzt, der verwaltet, kostet die Krankenkasse kein Geld!“

Grüße

R. Roos


erstellt: 21.07.2019 - 08:20

Sepp aus Oberfranken

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Erklären möchte ich noch kurz, dass es eine Zahnärztin war, die mich ohne PZR nicht weiterbehandeln wollte, die mir sagte, dass ich mir erst einmal mit der PZR die Taschen auskratzen lassen soll.


Guten Tag,

das wirklich Komfortable in Deutschland ist, dass Sie sich jederzeit und ohne Begründung den Zahnarzt ( m/w/d) aussuchen können, der Ihre Erwartungen erfüllt. Mir ist es immer sehr angenehm, wenn meine Patienten mit gut gereinigten Zähnen durchs Leben gehen, zum Vorteil der Gesundheit von Patient, Arzt und Mitarbeiter.

Grüße

R. Roos


erstellt: 22.07.2019 - 19:26

Sepp aus Oberfranken

Sie haben meine Pointe nicht verstanden oder nicht verstehen wollen.

Die Verbindung zwischen PZR und Auskratzen der Taschen, die ich erwähnt habe, war das Ergebnis einer Falschberatung durch eine Zahnärztin, die mich ohne Auskratzen der Taschen bei der PZR nicht behandeln wollte. Aber nur deshalb nicht, weil ihr BEMA-Nr. 107 nicht genug war.



erstellt: 27.07.2019 - 09:26

Unbekannt aus ...

Zitat Dr. Roos MSc. mult.: ...ich bin vielleicht zu schwäbisch für den hintergründig pointierten bayrischen Humor, der mich Abende lang fröhlich machen sollte. Es hätte mir genügt, sich einfach über die subjektiv unwerte Leistung zu beklagen, statt daraus eine wissenschaftliche Studie zu machen. Trotzdem danke!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre zahnärztliche Beratung.. Zu der subjektiv unwerten Leistung fällt mir spontan folgendes ein: Jammern auf hohem Niveau.

Wenn ich ein Implantat + Zahnersatz benötige, dann kann das zwischen 2.500,00 und 3.800,00 Euro kosten. Angesichts eines solchen lukrativen Auftrages erscheint mir die Vorgehensweise all jener Zahnärzt*innen, die die Beratung einstellen, wenn die*der Patientin*Patient keine PZR möchte, höflich ausgedrückt kleinkariert. Insbesondere ist es kleinkariert, einer*einem Patientin*Patienten , die BEMA-Nr. 107 zu verweigern und dann zu glauben, dass die*der Patientin*Patient Implantat und Zahnersatz bei eben dieser Zahnärzt*in durchführen lassen wird.

Die GOZ ist böse. Aber nicht nur das. Sie schützt auch die Zahnärzt*innen vor einem ruinösem Wettbewerb, der ohne GOZ zwischen den Zahnärzt*innen ausbrechen könnte.

Wenn sich also nach Addition aller GOZ-Nummern und im Falle eines Eigenlabors aller BEL-II-Nummern bei einem Implantat + Zahnersatz ein Betrag zwischen 2.500,00 und 3.800,00 Euro ergibt, dann ist das wahrlich ein böses Additionsergebnis. Angesichts einer solchen bodenlosen Ungerechtigkeit von GOZ und BEL-II, ist es nur konsequent, wenn die Zahnärzt*innen bei Patient*innen, die keine PZR haben möchten, sondern mit der BEMA-Nr. 107 zufrieden sind, die Beratung einstellen.



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