Patientenforum

Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Umarbeitung einer 30 Jahre alten Prothese im OK für die Einheilzeit nach Knochenaufbau und anschließender Implantation
Anzahl der Beiträge: 5

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erstellt: 27.02.2021 - 17:35

Isabell aus Hamburg

Mein Zahnarzt möchte mir ein neues Langzeitprovisorium für die Einheilzeit zum Schutz des Augmentats und zur Wiederherstellung der Kieferrellation, Biss, Training der Kaumuskeln usw. anfertigen. Die vorhandene OK Totalprothese wurde nie unterfüttert und ist mehrfach gebrochen, dabei war auch ein Zahn abgängig, der provisorisch eingeklebt wurde. Sie hält nicht mehr auf dem Kieferkamm und fällt mitunter bereits beim sprechen runter. Kauen ist nicht mehr möglich, da sonst weitere Brüche  auf Grund der fehlenden Weichmacher und der allgemeinen Materialschwäche durch das Alter drohen. Die Zähne sind um mehrere Millimeter abgerieben. Die Prothese ist in der Zwischenzeit > 30 Jahre alt. Die PKV will das Langzeitprovisorium nicht bezahlen, da deren Gutachter der Meinung ist, man könnte die alte Prothese für die Einheilphase umarbeiten. Ein durch mich konsultierter weiterer Zahnarzt, der auch als Gutachter tätig ist, hält die Erneuerung der Prothese für zwingend notwendig, um überhaupt den Erfolg der angedachten prothetischen Neuversorgung mittels Implantaten zu gewährleisten. Der Verzicht auf ein Langzeitprovisorium stellt in seinen Augen einen Kunstfehler da. Die PKV und deren Gutachter bleiben auch nach ausführlicher Stellungnahme meines Zahnarztes bei ihrer Ablehnung. Was ist zu tun?

 


Guten Tag,

zu diesem Thema ließe sich ein ganzer Roman verfassen. Es gibt mehrere Optionen: 1. Sie können sich mit IhrerVersicherung auf einen Rechtsstreit einlassen, der in einigen Jahren auch vor Gericht entschieden sein wird. 2. Sie bezahlen Ihr Provisorium aus eigener Tasche oder 3. Sie lassen die alte Prothese mittels Unterfütterung wie vorgeschlagen temporär herrichten. Einen goldenen Weg wird es nicht geben, das wird die Versicherung im Wissen der schwachen Position ihrer Versicherten verhindern.

Grüße

R. Roos 


erstellt: 28.02.2021 - 09:32

Isabell aus Hamburg

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Die Thematik OK Prothese ist nur ein Teil des Problems: auch das Langzeitprovisorium im UK soll nicht übernommer werden. Der Gutachter war der Meinung, eine einfache Klammerprothese tut es auch. Das die Langzeitprovisorien neben dem Schutz des Augmentats und der Implantate in der Einheilphase auch therapeutischen Zwecken dienen wird übergangen. Die Behandlung dauert weit über 1 Jahr und mir wird quasi zugemutet, mich monatelang nur von Brei zu ernähren, denn anders kann sich bei der momentanen Situation eine Ernährung nicht gestalten, wenn man den Erfolg der Behandlung nicht in Gefahr bringen will. Alle Kosten für die Umarbeitungen der Langzeitprovisorien in den HKP wurden ebenfalls gestrichen, das scheint nicht schlüssig, denn jede andere Form von Interimsversorgung müsste auch umgearbeitet werden.Mein Tarif begrenzt die Anzahl der Implantate. Für die Versorgung mit einer Totalprothese übernimmt die Versicherung 4 Implantate im  OK, weil bei mir festsitzender (totaler) Zahnersatz geplant ist, werden nur 2 Implantate übernommen. Ist das korrekt? Wirkt sich diese Kürzung auch auf die Zahnversorgung (Aufbau oberhalb der Implantate) aus? Beim Aufbau (Zahnersatz) wurde ebenfalls mit Hinweis auf die begrenzte Anzahl der Implantate, die die Versicherung übernehmen muss, gekürzt. Durch die Vielzahl der Kürzungen bin ich bei einem Eigenanteil der geschätzt weit über 50% liegt. Ist das normal?

 


Verehrte Frau isabell,

die Zähne sind abradiert, der Biss ist also abgesunken.

Mittels Implantaten und neuem Zahnersatz soll wieder eine korrekte höhere Bißposition erreicht werden. Wie würden wir vorgehen ?

1. Wir würden die alte Prothese durch konventionelle Unterfütterung anheben und dadurch verstärken.

2. Anschließend würden wir , um eine unkomplizierte Einheilphase zu ermöglichen,  die neu unterfütterte Prothese remontieren, um eine stabilere Position und besseren Kaukomfort anbieten zu können.

3. Dann würden wir die Prothese mit GC reline weich unterfüttern und mit der Implantversorgung bzw. dem Knocheneaufbau beginnen. Die Prothese wäre lagestabiler und könnte innen über den Augmentaten entlastet werden , ohne dass sie erneut bricht.

 

Außerdem hätten Sie dann weniger Stress mit der Kasse.

Viel Erfolg


Guten Morgen Isabell,

Sie sollten ein Gutachten beauftragen.

Sie können entweder ein Privatgutachten über die Zahnärztekammer Hamburg in Auftrag geben (Vorteil: neutral und kostengünstig, Nachteil: nicht zwingend bindend für die PKV). In der Regel folgt die PKV dem Gutachten.

Der sicherer Weg wäre über Gerichtsgutachten, was aber sehr langwierig (häufig mehrere Jahre) und teuer ist.

Die Gutachter der PKV werden für Ihre Gutachten von der PKV bezahlt, so dass dies keine neutrale unabhängige Meinung darstellt.

Viel Erfolg und viele Grüße,

Christian Buhtz

 


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