Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Heil- und Kostenplan
Anzahl der Beiträge: 3

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erstellt: 17.09.2022 - 18:14

Dolly aus Oberland

Hallo liebe Zahnärzte, kann mir bitte, bitte jemand von Ihnen erklären, was folgendes für mich, als Patient, bedeuten könnte:

Mein Heil- und Kostenplan wurde aufgrund Therapieänderung/Zahnersatz erneut durch den ZA bei der Krankenkasse zur Korrektur eingereicht und die Genehmigung mit geändertem Festzuschuss mir auch mitgeteilt. Im Brief der KK steht auch noch, dass beim Zahn 35 der Verblendschutz durch den ZA gestrichen wurde und der Verblendbereich bei den Zähnen 44-34 liegt? Mein Problem nun:
Ich habe aber Zirkonkronen auf 34, 35, 36 und eine Zirkonbrücke von 43 (Anker) bis 47 (Anker) mit drei dazwischenliegenden Ersatzgliedern vom selben ZA nach dem erstem HKP schon bekommen. An den unteren Zähnen 33,32,31,41,42 wurde und wird gar nichts gemacht. Da kann doch was nicht stimmen, oder wird unter dem Begriff "Verblendung" auch noch anderes beantragt/abgerechnet?   

Ist man eigentlich als Patient immer so hilflos, ohne eigene Kontrolle, den zahnärztlichen Arbeiten ausgeliefert?
Der Ablauf "Zahnersatz" ist ja höchst intransperent. Der ZA reicht was ein, weder die KK sieht meinen Mund noch ich selbst kann nachvollziehen, was der Zahnarzt der Kasse gemeldet hat? Wie komme ich jetzt an aussagekräftige Unterlagen? Was kann ich tun?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus
 

 


erstellt: 18.09.2022 - 15:03

Dolly aus Oberland

Herr Dr. Dirlewanger, Dankeschön für Ihre rasche Antwort, die ich mit einigem Schmunzeln gelesen habe. 

Zitat:
"Das Abrechnungssystem ist absolut schwer verständlich und so gestrickt, dass viel Verwaltung und Überwachung durch Gutmenschen möglich ist."

Genau, 'schwer verständlich'..für den Patienten als Zahler der Hauptkosten. Ein Patient, der zahlen soll, für eine exorbitant teure Versorgung, muss aber auch diese Leistung sowie Abrechnung annähernd verstehen und überprüfen können, oder zahlen Sie für eine teure Maßanfertigung die Kosten, die die Arbeit angeblich verbrauchte, ohne Überprüfbarkeit der tatsächlichen Aufwendungen? Und was machen Sie, wenn die Maßarbeit wider Erwarten nicht passt, mit unterirdischer Handwerkskunst und Sorgfalt hergestellt wurde? Welchen Verbraucherschutz hat man dann? 
Immer mehr Patienten erkennen, dass sie zu ihrem Nachteil, ausgetrickst wurden. Wen meinen Sie hier mit 'Gutmenschen'? Es ist viel zu wenig Transparenz und Kontrolle vorhanden. Das muss dringend zum Vorteil der 'Verbraucher' reformiert werden. Bereits der Bundesrechnungshof kritisierte die Tricks der Zahnärzt-Zunft und ihre mangelnde Transparenz (stern.de).

"In der Regel beantragt und rechnet der ZA korrekt ab." 
Und wenn nicht?
Mein Grundvertrauen in Zahnärzte ist erloschen.
Das Internet ist ebenfalls reichlich bestückt mit negativen Beiträgen die Zahnarzt-Zunft betreffend. 
(Meine nicht verwendbare "so tolle" Teleskopprothese war vollkommen unnötig, wie mir erst danach bewusst wurde. Zähne wurden dafür verstümmelt.) 

Erholsamen Sonntag und nehmen Sie's nicht persönlich :-)

 



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