Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Dringende Bitte um Hilfestellung
Anzahl der Beiträge: 3

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erstellt: 21.07.2022 - 23:58

Renate aus Troisdorf

Hallo, 

ich habe Ihnen am 9.7.2022 davon berichtet, dass mein Zahnarzt die Behandlung abgebrochen hat. Nun ist es so, das sich heraus gestellt hat, das mich kein Zahnarzt behandeln darf und wiill, weil er ja eine zweijährige Gewährleistungspflicht hat, die er mir natürlich nicht geben kann wenn er eine misslungene Behandlung fortführen soll. Weder die Krankenkasse, noch die Zahnärztekammer noch die Schlichtungsstelle konnten mir weiterhelfen. Dies sei ein aussergewöhnlicher Fall, den sie so noch nicht gehabt hätten. Ich werde  von einem zum anderen verwiesen, keiner fühlt sich zuständig. Ich soll mir einen Anwalt holen. Hinzu kommt noch das der Zahnarzt jetzt doch eine Teil Abrechnung bei der Krankenkasse eingereicht hat, was bedeutet, das mein Zuschuss für die nâchste Behandlung verloren geht. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Wissen sie vielleicht wie die richtige Vorgehensweise ist und was ich tun muss, damit ich behandelt werden kann? 

Ganz herzlichen Dank


erstellt: 24.07.2022 - 15:57

Unbekannt aus ...

Hallo Renate,

ich bin kein Zahnarzt hatte aber auch so einen Fall jetzt über ein Jahr mit meinen Zähnen.

Mir hat zumindest Hoffnung gegeben, das man im Zweifel alles selber zahlen kann. Kostet zwar dann. aber du könntest  quasi sofort zu einem anderen Zahnarzt

und alles auf eigene Kosten neu machen lassen.

Untersuchungskosten,  Röntgen usw. konnte bei mir der neue Zahnarzt auch über die Krankenkasse abrechnen. Den Zahnersatz neu machen, würde dann wahrscheinlich ein

Kostenvoranschlag an dich gestellt werden (wenn es wie in deinem Fall nicht über die Krankenkasse geht).

Bei mir wurde nach ewigem Nachbessern durch Zahnarzt 1 ein Gutachten erstellt, was Fehler nachgewiesen hat. Mir teilte die Krankenkasse mit, wenn der Zahnarzt mir schriftlich gibt, 

dass er die Krankenkassenzuschüsse zurückerstattet, könnte ich das bei einem andern Zahnarzt neu machen lassen. Das hat Zahnarzt 1 dann auch gemacht.

Ich hoffe, das hilft dir vielleicht etwas.


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Manche Fälle sind schwer zu greifen und in Griff zu bekommen und ist das Vertrauen erst mal verloren gegangen,  hilft bisweilen ein Neuanfang bei einem Kollegen wie es die Leserin und Schreiberin oben richtig schildert.  Über das Fachliche selbst dürfen wir Kollegen nur Auskunft geben, wenn wir als Gutachter bestellt sind und den Patienten genau kennen. Das ist gut so.



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