Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Therapiealternative ablehnen?
Anzahl der Beiträge: 4

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erstellt: 05.09.2018 - 20:18

Markus75 aus Dresden

Hallo liebe Zahnärzte, 

 

aktuell befinde ich mich in einer Behandlung und mein Zahnersatz wurde eingedliedert. Allerdings muss im Sinne des Nachbesserungsrechtes des Zahnarztes der Zahnersatz Neu angefertigt werden. Mir wurde nun eine Alternative Therapie bzw. Zahnersatz angeboten welche ich aber eher als Kompromiss sehe. 

Muss ich das im Rahmen des Nachbesserungsrechtes eine Neuanfertigung hinnehmen mit der ich absolut nicht zu frieden bin? Es handelt sich hierbei um eine UK-Teleskoparbeit welche nun mit einem Unterzungenbügel versehen werden soll. Das habe ich aber so nicht "bestellt". 

Wie kann bzw. sollte ich hier vorgehen. Im Nachhinein würd ich mich für ein Implantat entscheiden. Komme ich irgendwie aus der Nummer raus - sprich Nachbesserung? Ich möchte mich von dem Zahnarzt nicht mehr behandeln lassen, da die erste Anfertigung versaut wurde und ein Nachbessern nicht mehr möglich ist. Es gibt nur Neuanfertigen mit erheblichen Mehraufwand bzw. Neuanfertigung mit Therapiealternative siehe oben.

 

Danke und Gruß aus dem Elbflorenz.

 

Markus



erstellt: 06.09.2018 - 22:42

Markus75 aus Dresden aus ...

Vieln Dank, 

 

das es nicht einfach ist hab ich mir fast gedacht.

 

Ich gehe davon aus, dass mein Zahnarzt mir nicht ohne Grund zum einen eine Neuanfertigung angeboten hat, ohne das ich ihn aufgefordert habe und zum andern wird mir auch nicht ohne Grund eine Therapiealternative angeboten. Es hat natürlich auch einen Grund warum ich nachfrage - da ich im nachgang ein paar aspekte (Aufklärungspflicht) erhaben habe.... die ich so nicht wusste.

 

Was wären den "angemessene" Bedinungen die man hinehmen bzw. erwarten könnte?

 

Vieln Dank


Wenn die vorliegende Arbeit optisch und vom Bißgefühl Ihren Anforderungen entspricht, wäre das ein positives Zeichen. Vielleicht sind Schneidezähne vorhanden, welche mit dem Unterzungenbügel "umfahren" werden müssen. Solche Zähne ebenfalls mit Teleskopkronen zu versorgen, ist undankbar und nicht erste Wahl. Ich würde mir die Alternativplanung anhören und das evtl. weitere Procedere. Ob die Behandlung ohne weitere Bedingungen beendet werden kann, wäre zwar eine Frage der Absprache, kann aber einige Hürfen aufweisen hinsichtlich Zahlungsansprüche.

Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg



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