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Thema:
Backebzahn statt Weisheitszahn gezogen
Anzahl der Beiträge: 2
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erstellt: 12.08.2018 - 16:34
Zimmermann aus Hamburg
Bei meiner Tochter (16) ist vor einem Jahr der Backenzahn, der noch nicht herausgekommen war, irrtümlich gezogen worden. Der Auftrag lautete, den Weisheitszahn dahinter zu ziehen, damit der Backenzahn endlich durchstoßen kann. Es ist so ärgerlich! Die Kiefernorthopädin versucht nun, den Weisheitszahn zum Platz des fehlenden Backenzahnes zu rücken, was sehr mühsam und langwierig sein wird. Hat man als Patient Anspruch auf irgendeine Form von Wiedergutmachung / Schmerzensgeld?
Freue mich sehr über Antworten, vielen Dank!
erstellt: 13.08.2018 - 05:30
Guten Tag,
die Landeszahnärztekammern unterhalten Schlichtungsstellen, in denen vermeintliche oder tatsächliche zahnärztliche Fehlleistungen begutachtet und außergerichtlich entschieden werden. Alternativ steht der Weg über die Gerichte zur Verfügung.
Grüße
R. Roos