Forum: Zahnersatz
Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.
Thema:
Brücke nach einem Jahr locker
Anzahl der Beiträge: 2
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erstellt: 06.08.2021 - 10:51
Hexe123 aus Niedersachsen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Anfang letzten Jahres eine 4-Gliedrige- Vollkeramikbrücke eingesetzt bekommen. Die Brücke wurde in einem Auslandslabor angefertigt.
Nun hat sich die Brücke vor zwei Jahren merklich gelockert. Ich habe direkt einen Termin beim Zahnarzt vereinbart. Dieser bestätigte, dass die Brücke sich am hinteren Pfeiler gelockert hat und runter muss.
Der Zahnarzt setzte einen Stab am noch festen Pfeiler an und dabei ist ein Stück der Keramik abgesplittert.
Beim zweiten Ansetzen hat er die Brücke ohne weitere Beschädigungen herunterbekommen.
Er hat die Brücke in den beschädigten Zustand wieder befestigt (mit Fuji?) und die abgesplitterte Ecke mit Kunststoff geschlossen.
Er äußerte, dass es sein kann das sich die Kunststoffecke wieder löst und das eine neue Brücke nötig wäre.
Er schlug mir vor, die Gewährleistungsfrist ausstreichen zu lassen und dann eine neue Brücke einzusetzen.
Ich fragte den Zahnarzt, ob ich dann nicht wieder mit Kosten zu rechnen habe, wenn die Gewährleistungsfrist ausgelaufen ist.
Daraufhin sagte er mir, dass dies der Fall sei und die Gewährleistung in meinem Fall nicht greifen würde. Sie würde nur greifen, wenn die Brücke zB bricht. Für alles was unten drunter passieren kann, kann er keine Gewährleistung übernehmen.
Da ich auf diversen Seite diesbezüglich keine Ausnahmen erlesen konnte, möchte ich hier einmal um eine Stellungnahme bitten, inwiefern dies rechtens ist.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
erstellt: 06.08.2021 - 23:25
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R. Roos