Forum: Implantologie
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Thema:
CT (und DVT)
Anzahl der Beiträge: 20
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erstellt: 03.09.2019 - 01:36
Audi aus ...
Guten Tag!
mein ZA hat mich im Vorwege einer evtl. Implantation zum Dental CT geschickt.
Und ich frage mich nun: Warum CT und nicht DVT? Habe gelesen, dass die DGZMK das DVT empfiehlt, weil man mehr erkenne und die Strahlenbelastung deutlich geringer sei. Als "deutlich" habe ich ein Zehntel gefunden. Das hätte ich ja dann schon gern, dass die Bestrahlung nur so wenig wie möglich ist ...
Unterscheidet sich die Röntgenbelastung, je nachdem ob man nur den OK macht oder beide, also OK und UK?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Audi
erstellt: 03.09.2019 - 19:59
Hallo,
da haben sie schon recht. Die Strahlenbelastung durch ein DVT ist sowieso viel geringerals ein Kopf-CT. würde ich mir nicht machen lassen.
Grüße aus Magdeburg
Dr. Rainer Littinski
erstellt: 03.09.2019 - 22:09
Audi aus Bonn
Oh. Nun habe ich es für einen Kiefer machen lassen. Der Arzt dort sagte mir vorher, weil ich unentschieden war, dass das für eine gründliche Planung von Seiten des ZA spreche und die Auflösung vom CT besser sei als die vom DVT.
Es kam dann plötzlich im Gespräch davor für mich die Frage auf, ob es nicht sinnvoller zur Beurteilung des Knochens zwecks Implantation sei, eine solche Bildgebung erst nach der Zahnentfernung zu machen, wenn also der Knochen verheilt sei. Der Röntgenarzt verwarf das aber und sagte nein und erklärte auch auf meine entsprechende Frage, dass nach Abheilen des Knochens/vor einer Implantation kein weiteres Bild gemacht werden müsse.
erstellt: 04.09.2019 - 10:48
Guten Tag Andy,
Sie haben selbstverständlich recht. wenn nach der Extraktion erst eine Ausheilung erfolgt verändert sich der Knochen. Eine exakte Planung ist erst mit den dann vorliedenden Knochenverhältnissen sinnvoll.
Ein CT / DVT vor der Extraktion ist nur dann sinnvoll, wenn die Verletzung anatomischer Strukturen zu befürchten ist oder wenn eine Sofortimplantation geplant ist.
Viele Grüße aus Hamburg,
Christian Buhtz
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
- 3D-Diagnostik
Hier finden Sie Informationen zu DVT und 3D-Diagnostik - computernavigierte Implantologie
Hier finden Sie Informationen zu computernavigierter Implantologie - Implantate
Hier finden Sie Informationen zu Implantaten inkl. eines links zu unserem Patientenratgeber
erstellt: 09.09.2019 - 17:47
Audi aus Bonn
Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich nehme mit:
1. Ein DVT wäre voll ausreichend gewesen und
2. der Zeitpunkt wäre nach der Zahnentfernung sinnvoller gewesen.
Richtig? Das ist ja blöd.
Mir ist das alles nicht mehr so recht greifbar, warum das CT überhaupt und dann zu diesem Zeitpunkt gemacht wurde. Denn genau die Dinge hatte ich den Röntgenarzt ja gerade vorher gefragt (s.o.): VOR der CT wurde ich zu ihm reingeschickt, weil ich so unsicher war, ob ich diese Aufnahme wirklich machen lassen wollte - am Abend vor dem Termin hatte ich was von DVT gelesen, so dass ich ja hier meine Ausgangsfrage stellte. Der Röntgenarzt sagte, die CT sei Untersuchung der Wahl und auf die Frage, die mir da plötzlich durch den Kopf schoss, ob die CT nicht nach Zahnentfernung/Verheilen sinnvoller sei, erklärte er, genau jetzt sei der richtige Zeitpunkt, nicht nach der Zahnentfernung. Ein neues Bild müsse später nicht gemacht werden, antwortete er auf meine Frage.
FRAGE: Stimmt das? Und wenn nicht: Was für ein Bild braucht es dann noch?
Der Röntgenarzt hatte mir vorher noch zum Grund für die CT gesagt, es gehe auch darum, zu schauen, ob meine Kieferhöhle entzündungsfrei sei. Das hat mich, ehrlich gesagt, total gewundert, denn ich habe noch nie in meinem Leben irgendwas mit der Kieferhöhle oder den Nebenhöhlen gehabt. (Ich kann nicht mal sagen, wann meine letzte Erkältung war, so lange ist die her.) Ich wurde eigentlich nur wegen der Planung für Implantate geschickt, auch in der Überweisung stand von meinen Nebenhöhlen nichts.
Im Gespräch NACH der CT sagte der Röntgenarzt mir im Grunde nicht viel Neues - es war mir ja bereits bekannt (u.a. vom OPG), was zu tun ist: Zum Behandlungsumfang gab es insofern nichts Neues für mich, und Aussagen zu Implantaten hat er nicht getroffen, da er Humanmediziner sei.
Der Röntgenarzt erklärte im Einzelnen, dass ein Zahn seine Krankheit von den Wurzeln in den Knochen abgegeben und im oberen Bereich eine kleine Zyste entwickelt habe. Das seien genau DIE Dinge, die der Doktor vorher durch ihn, den Röntgenarzt, bzw. die CT wissen wolle: Er wolle wissen, was ihn erwarte. Er wolle vor der Zahnentfernung wisse, ob nur der Zahn krank sei oder auch der Knochen. Das sei total wichtig.
Die Nebenhöhle habe ein Stückchen reagiert, sie habe eine kleine chronische Entzündung - auch das etwas, was wichtig für den ZA sei. Der Röntgenarzt betonte, er wolle mir wegen meiner vorangegangenen Zweifel zeigen, wie wichtig es für den ZA sei, eine klare Ansage zu haben, warum er was tue und damit er einen wirklich guten Plan für die Behandlung habe. Das sei der Grund für die CT.
Was mir da gesagt wurde - würde das nicht aber letztlich bedeuten, dass vor JEDER Zahnentfernung eine CT gemacht werden müsste, Implantat hin oder her? Das ist ja aber nicht so. Und sieht man Zysten nicht auch im Röntgen (Einzel/OPG)? Mir wurde jedenfalls anhand des OPG schon gesagt, dass da ein dunkler Schatten um die Wurzelspitze sei.
Richtig glücklich bin ich nun nicht. Allerdings bin ich froh, dass ich das CT Unterkiefer auf dem Überweisungsbogen durchgestrichen habe. (In den UK kommen keine Implantate.) Muss ich mir hinsichtlich der Röntgenstrahlung Sorgen machen?
Viele Grüße
Audi
erstellt: 09.09.2019 - 20:16
Hallo,
auch Fachleute geben oft zur eigenen Rechtfertigung ziemlichen Müll von sich. Ein CT ist nicht aussagekräftiger als ein CT, eher ist das Gegenteil der Fall und natürlich verändern sich die Knochenverhältnisse nach der Extraktion. Der Röntgenologe hat kein DVT-Gerät, deshalb muss er ihnen das strahlenintensivere CT schönreden. Gesundheitlichen Schaden haben sie aber trotzdem nicht genommen. Vertrauen baut man aber so nicht auf.
Grüße aus Magdeburg
Dr. Rainer Littinski
erstellt: 09.09.2019 - 23:55
Audi aus ...
Das war ziemlicher Müll alles, alles Quatsch? Oh. Der kostet mich immerhin 400 € ...
Schade, dass man sowas als Patient nicht vorher weiß.
Ich meine ... letztlich hat ja mein ZA das CT haben wollen, vor der Zahnentfernung, und der Röntgenarzt hat das bestätigt. Mein ZA hat da doch nichts von. Ich finde es schwierig, seine Worte in Zweifel zu ziehen
erstellt: 10.09.2019 - 06:21
Guten Tag,
jetzt muss ich noch einen Aspekt einfügen, der noch nicht angesprochen wurde. Ich nehme häufig ein präoperatives DVT, wenn ich plane, eine (verzögerte) Sofortimplabtation (0-8 Wochen nach der Extraktion) durchzuführen. Dabei schaue ich mir die Konfiguration der Alveolen (Wurzeln) und des Knochens an. Natürlich ist das wenig sinnvoll, wenn man dann 6 Monate wartet. Ein CT bietet gegenüber dem DVT keine entscheidenden Vorteile.
Grüße
R. Roos
erstellt: 22.09.2019 - 23:39
Audi aus ...
Guten Tag,
vielen Dank. Eine Sofortimplantation war/ist nicht geplant, vielmehr hieß es stets: Zahnentfernung, Verheilen, externer Sinuslift, Verheilen, Implantation.
Ich hätte nun noch weitere Fragen und würde mich über Ihre Antwort freuen!
Die CT zur Implantatplanung war ja nun - vor Zahnentfernung - gemacht worden. Inzwischen habe ich vom Röntgenarzt einen Bericht erhalten und die Besprechung beim ZA hat stattgefunden.
Vorwegschicken möchte ich, dass ich noch nie etwas mit den Nasennebenhöhlen hatte, keine Beschwerden, nichts, nie bin ich deswegen beim Arzt gewesen.
Im BERICHT steht zu den Kieferhöhlen:
"Am Boden der linken Kieferhohle Nachweis einer fokalen chronischen Schleimhautverdickung. lnnerhalb des Schleimhautbefundes finden sich stippchenfôrmige Verkalkungen ais Ausdruck der chronischen Sinusitis DD: Verkalkungen durch eine Sekundärmykose (Aspergillose). Eine Aspergillom-typische Kalkformation ist im vorliegenden CT eindeutig auszuschlieBen. ln den kranialen Anteilen ist die linke Kieferhôhle unauffällig belüftet. Kleine fokale chronische Schleimhautverschwellung am Boden der rechten Kieferhohle angrenzend an die regio 16 bis 15. Der Befund entspricht einer leichten chronisch odontogenen Schleimhautverschwellung. Kein Nachweis einer Mukozele, kein Nachweis von Schleimhautverkalkungen. ln den übrigen Anteilen ist die gesamte rechte Kieferhôhle unauffällig belüftet."
Im GESPRÄCH mt dem ZA hieß es:
Ich hätte eine Verdickung der Schleimhaut in der linken Kieferhöhle. Die Schleimhaut sehe dort hellgrau aus, das sei eine verdickte Kieferschleimhaut mit chronischen Verkalkungen. Zwei mögliche Ursachen gebe es dafür:
- chronischer Prozess an einer Wurzel, Entzündung, die die Umgebung dazu reizt, solch eine Mukozele zu bilden
- Aspergillose, nachweisbar durch einen Test beim HNO, zudem sei eine bestehende Zuckerkrankheit internistisch abklärungspflichtig
Insofern war es doch gut, die CT-Bilder zu haben. Ich habe also in einigen Tagen einen Termin beim Hausarzt. (Anzeichen eines Diabetes habe ich m.E. nicht und ich bin wohl auch eher kein Risikokandidat.) HNO muss ich dann nochmal schauen ...
MEINE FRAGEN:
Eine Sinusitis ist doch eine Nebenhöhlenentzündung, richtig? Und eine verdickte Kieferschleimhaut deutet auf eine solche hin?
Kann es denn aber sein, dass ich von einer chronischen oder wie auch immer gearteten Sinusitis nie etwas mitbekommen habe? Kann sowas völlig ohne Beschwerden verlaufen?
Macht es möglicherweise eher Sinn, erstmal die Zahnentfernung abzuwarten und dann nach Ausheilen die Schleimhaut anzuschauen? Braucht es dafür noch eine CT?
Mir wurde nun gesagt, es müsse nach Zahnentfernung bzw. vor der Implantation nur noch ein einfaches Röntgen zur Beurteilung des Knochens nach Verheilen gemacht werden. Kann man denn im Röntgen die verdickte Schleimhaut überhaupt sehen bzw. ob die Veränderung nach Zahnentfernung noch besteht? Und wenn sie noch besteht - macht das was? Gehen die Verkalkungen wieder weg?
Vielen Dank!
erstellt: 30.12.2019 - 03:33
Audi aus ...
Liebe Zahnärzte/Kieferchirurgen,
Es ging bei meiner Ausgangsfrage darum, ob ein CT oder ein DVT für eine Implantatplanung zu machen sei. Da ich meine Frage aber sehr spät am Abend vor dem Termin am nächsten Vormittag gestellt hatte, kamen Ihre Antworten nicht mehr rechtzeitg und ich habe das CT des Oberkiefers dann machen lassen. Der Röntgenarzt, genauer die Röntgenärztin, hatte mir dann ja auch vorher noch versichert, dass das CT die Untersuchung der Wahl und wichtig für die zahnärztliche Planung sei.
Die Überweisung, die ich beim CT abgab, kam vom Zahnarzt. In der CT-Rechnung steht nun unter „Patientenbezogene Begründung“ fettgedruckt und teilweise unterstrichen: „Fokussuche/-ausschluss bei Entzündungsprozess/Kraniozephalgien/rezidivierende Sinusitis maxillaris unklarer Genese/Entzündungsparameter. Ausschluss/Nachweis einer zystischen Raumforderung. Ausschluss/Nachweis eines chronischen Entzündungsprozesses.“ Und: Mein Hausarzt habe mich überweisen. (Nach dessen Namen hatte mich die Ärztin gefragt - und ich hatte ihr den natürlich genannt.)
Das alles stimmt aber ja gar nicht. Ich war noch nie wegen einer Sinusitis, geschweige denn wegen einer rezidivierenden Sinusitis in Behandlung, weder bei meinem HA noch bei einem HNO. Ich hatte tatsächlich noch nie in meinem Leben Nebenhöhlenbeschwerden. Auch Kopfschmerzen habe ich nie und m.W. auch keine auffälligen Entzündungsparameter. Und: Der Überweisungsschein, Vordruck der Röntgenärztin, der kam vom Zahnarzt.
Ich frage mich nun, was ich machen soll. Ich möchte nämlich auch nicht, dass so etwas Unzutreffendes durch Einreichen der Rechnung bei meiner Krankenversicherung aktenkundig wird.
Ich wurde nun leider schon gemahnt, weil ich noch nicht gezahlt hatte, denn ich wollte die falschen Angaben in der Rechnung erst noch klären ...
Was würden Sie mir empfehlen? Ist es am Ende egal, was in der Rechnung steht?
Vielen Dank - und einen guten Rutsch in ein schönes und glückliches 2020!
Audi
erstellt: 31.12.2019 - 15:23
Entweder die Rechnung nicht einreichen, oder auf dieren "Berichtigung" bestehen VOR Rechnungsausgleich.
Dr.Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg
erstellt: 03.01.2020 - 23:06
Audi aus Bonn
Vielen Dank - ich habe es jetzt so gemacht: nicht bezahlt und per Schreiben um eine den Tatsachen entsprechende Rechnung gebeten. Nun warte ich auf die Reaktion.
Schönen Gruß
Audi
erstellt: 13.01.2020 - 20:28
Unbekannt aus ...
Nun kam ein Anruf der Röntgenärztin. Sie könne nicht nach GOZ abrechnen. Da sie Humanmedizinerin sei, könne sie nur nach GOÄ abrechnen.
Ich hätte definitiv Kieferhöhlenentzündungen, die mir zwar keine Beschwerden machten, aber von den Zähnen kämen. Sie sei Ärztin, Spezialistin, aus dem ganzen Bundesgebiet würden z.B. HNO-Ärzte Patienten zu ihr schicken, um abzuklären, ob die Zähne die Ursache für eine Sinusitis seien.
Ich sagte, dass es mir darum gehe, dass Anlass der CT nicht eine "rezidivierende Sinusitis unklarer Genese" sei und auch keine "Craniozephalgien", wie sie in der Rechnung geschrieben habe, und dass ich diesbezüglich auch noch nie Probleme gehabt hätte bzw. in Behandlung gewesen sei, sondern dass die Überweisung vom Zahnarzt kam. Sie sagte, ich hätte aber eine Sinusitis - Punkt. Ich verwies darauf, dass das nur ein Zufallsbefund des CTs in Auftrag des Zahnarztessei und nicht Anlass der CT-Untersuchung.
Sie sagte, wenn sie "Implantatplanung" in die Rechnung schreibe, werde das - auch wenn ich jetzt noch gar keine Implantate hätte - von meiner Krankenkasse wie Zahnersatz behandelt, während die Rechnung, wie sie jetzt sei, bezahlt werde. Manchmal strichen die Kassen die CT ganz und sagten: "War doch gar nicht nötig." Die CT sei bei mir aber natürlich notwendig gewesen, ich hätte chronische Entzündungen, die man im Röntgen nicht sehe, da sei das 3D-CT eine völlig richtige Entscheidung gewesen, alles sei richtig gelaufen.
Sie hätte nichts in die Rechnung geschrieben außer "Ausschluss/Nachweis Sinusitis", alles andere sei eh Datenschutz, da passe sie immer auf. Sie stimmte aber letztlich zu, dass zumindest "rezidivierende Sinusitis unklarer Genese" in der Rechnung nicht richtig sei.
Im Übrigen habe sie die Leistung erbracht und insoweit Anspruch auf die Vergütung und sie bestehe auf der Überweisung der kompletten Summe. Am Ende sagte sie, das habe sie in 30 Jahren noch nie erlebt, wünschte mir lachend alles, alles Gute und legte sofort auf, bevor ich überhaupt Tschüss sagen konnte.
erstellt: 14.01.2020 - 23:47
unbekannter Autor aus ...
Guten Abend,
das hört sich für mich alles recht abenteuerlich an.
Zunächst ist für die reine Entfernung eines Zahnes bestimmt keine 3D Aufnahme erforderlich. Wenn sich an den Wurzelspitzen eines toten Zahnes kleine Granulome, die im 2D Bild nicht zu sehen sind, befinden, so werden diese bei der Zahnentfernung mit entfernt und der Knochen heilt nach Beseitigung dieser Ursache auch aus. Da ändert das Wissen hierum auch nichts und eine Diagnostik ohne therapeutische Konsequenz ist unnötig.
Einziger für mich ersichtlicher Grund wäre der vom Kollegen Roos genannte, das war aber offensichtlich nicht der Beweggrund. Weiterhin ist nach Strahlenschutzverordnung die Form der Diagnostik zu wählen, die den Zweck mit der geringstmöglichen Strahlenbelastung erfüllt und das wäre hier die 2D Aufnahme oder bestenfalls das DVT. Da begeben sich die überweisenden und ausführenden Damen und Herren schon auf recht dünnes Eis und wenn dann nachträglich die rechtfertigende Indikation noch geändert werden soll wird das nicht gerade dicker.
Aus welchem Grund musste der Zahn überhaupt entfernt werden? Gibt es da eine 2D Aufnahme vorher? (Diese ist zwingend zunächst anzufertigen und nur, wenn sich hieraus keine eindeutige Diagnose ergibt, kann die rechtfertigende Indikation für eine 3D Aufnahme in Frage kommen).
Warum sollte auch noch im UK ein CT gemacht werden? Auch sehr merkwürdig...
Rechtlich sind Sie, wenn Sie der Rechnungsstellung nicht widersprechen, nach einem Monat im Zahlungsverzug und müssten dann zumindest anfallende Mahn- und Inkassokosten tragen. Einfach abwarten ist also keine Option, Widerspruch muss sein.
Wenn die Rö-Ärztin das so nicht abrechnen kann, das muss sie Ihnen das vorher mitteilen. Keinesfalls würde ich der Änderung der rechtfertigenden Indikation zustimmen.
Weiterhin haben Sie völlig recht mit Ihrem 'Vorschlag', wenn es denn sein muss zunächst den Zahn (als mit Abstand wahrscheinlichste Ursache, da er ja wohl in entfernungswürdigem Zustand ist (wurde eigentlich schon über eine Wurzelbehandlung nachgedacht?)) zu entfernen und nach Abheilung die Kieferhöhlenschleimhaut neu zu beurteilen, anstatt eine riesige Lawine weiterer Untersuchungen loszutreten.
Mit freundlichem Gruß,
Lorenz Jensen, M.M.Sc.
erstellt: 15.01.2020 - 19:40
(Röntgen)Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, das komplette Bild zu befunden und nicht nur die (ursprüngliche) Fragestellung zu beantworten. Wenn sich also weitere Befunde zeigen... .Ich würde das pragmatisch handhaben: sollte es mir wichtig erscheinen, daß weitere Zufallsbefunde keinem Kostenträger übermittelt werden, so würde ich den Betrag "aus eigener Tasche" begleichen. Fertig.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg
erstellt: 24.01.2020 - 10:56
Audi aus Bonn
Vielen Dank für Ihre Antworten!
@ Herrn Dr. Püllen: "Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, das komplette Bild zu befunden und nicht nur die (ursprüngliche) Fragestellung zu beantworten. Wenn sich also weitere Befunde zeigen..."
Es geht mir ja nicht darum, dass die Diagnose, die diese CT ergeben hat, nicht genannt werden soll. Es geht darum, dass unter persönliche Gründe für das Erstellen der CT eine Überweisung meines Hausarztes steht wegen einer "rezidivierenden Sinusitis unklarer Genese" usw. - alles Dinge, die es nie gab. Und das soll dann auch nicht mitgeteilt werden, auch nicht aus abrechnungstechnischen Gründen.
@ Herrn Jensen: "Aus welchem Grund musste der Zahn überhaupt entfernt werden? Gibt es da eine 2D Aufnahme vorher?"
Ja, es gab "normale" Röntgenaufnahmen, mehrere OPGs aus den letzten Jahren und auch Einzelbilder. Die Indikation zur Zahnentfernung - die bis jetzt immer noch nicht erfolgt ist - stelle ich auch nicht in Frage. Meine Ausgangsfrage bezog sich nur auf CT vs. DVT zwecks Implantatplanung und dann eben noch auf den Zeitpunkt der angefertigten CT vor der Zahnentfernung.
Was ich noch nicht verstehe: Es gibt da ja nun laut CTdiese Schleimhautschwellung, das hatte ich oben genauer beschrieben. Einen Diabetes habe ich - wovon ich ja letztlich auch ausging - tatsächlich nicht, das hat mein Hausarzt gecheckt. Den empfohlenen Gang zum HNO-Arzt spare ich mir. Wenn dann nach der Zahnentfernung alles ausgeheilt ist, muss man dann nicht die Schleimhaut neu bewerten? Die RöÄ und der ZA sagten auf meine Frage beide, es müsse dafür keine neue CT gemacht werden. Aber wenn es doch anfangs so wichtig war, die Schleimhaut zu beurteilen und festzustellen, was den ZA erwartet, muss man dann nicht feststellen, was mit dieser Schwellung/Sinusitis (geworden) ist? Ist das nicht mehr bedeutsam für Sinuslift/Implantation? Das erschließt sich mir nicht.
Schönen Dank und viele Grüße
erstellt: 16.02.2020 - 15:56
Audi aus Bonn
Guten Tag,
könnte mir vielleicht noch jemand sagen, ob später, nach Zahnentfernung und Verheilen, eine Röntenuntersuchung zur Beurteilung des OK-Knochens gemacht werden muss oder ob das vorhandene Röntgenbild und die CT vom September 2019 reichen? Wenn ktuelle Bilder benötigt werden, welche sind das?
Wie gesagt: Beschwerden mit Kiefer- oder Nebenhöhlen etc. habe ich noch nie gehabt. Eine Schleimhautschwellung war ein Zufallsbefund der CT.
Wie alt darf ein Röntgenbild und die CT (beide vor der Zahnentfernung) sein?
Vielen Dank!
Audi
erstellt: 17.02.2020 - 06:10
Wenn eine Implantatbehandlung grplant ist, muß von der Implantatregion mindestens ein Kleinröntgenbild gefertigt werden, ggfs. eine OPG-Aufnahme. Ein DVT bei kniffligen anatomischen Situationen.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg
erstellt: 18.02.2020 - 22:04
Audi aus Bonn
Vielen Dank.
erstellt: 02.08.2020 - 12:29
Unbekannt aus ...
Wie es weiterging:
Ich erhielt eine den Tatsachen entsprechende korrigierte Rechnung. (Also nix mehr mit Überweisung durch den Hausarzt wegen rezidivierender Sinusitis unklarer Genese, sondern CT wegen Implantatplanung mit Überweisung vom ZA.
Zu dieser teilte ich mit, dass und auch weshalb ich sie nicht bezahlen würde. Das war im März. Bisher habe ich noch nichts wieder gehört.