Forum: Zahnersatz
Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.
Thema:
Krankenkasse verweigert Gutachten
Anzahl der Beiträge: 5
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Bisherige Beiträge
erstellt: 24.04.2023 - 23:25
Monika aus Koblenz
Guten Tag,
ich hatte Ihnen bereits am 09.02 und am 15.03 geschrieben das ich große Probleme mit meiner Teleskopprothese habe, mein Zahnarzt meine Probleme ignoriert und sagt es sei alles in Ordnung. Ebenso, das der Zahnarzt sagte, ich solle ihm nicht auf die Nerven gehen und ihn in Ruhe lassen. Daraufhin hab ich bei der Krankenkasse um ein Gutachten gebeten, welches diese nach Rücksprache mit dem Zahnarzt ( der alles dementierte) verweigerte. Nun soll ich wieder zu diesem Zahnarzt gehen, der unverschämt und beleidigend ist, aber in fünf Monaten nichts unternommen hat um mir meine Schmerzen zu nehmen. Ich habe seit fünf Monaten keine feste Mahlzeit zu mir genommen und bin immer noch täglich auf Schmerztabletten angewiesen. Mit dem Zahnarzt kann man nicht vernünftig sprechen. Er fällt einem sofort ins Wort, wird laut, staucht einen zusammen und geht. Bei der Krankenkasse spielt er den hilfsbereiten Zahnarzt. BITTE helfen Sie mir. Ich bin ratlos und verzweifelt. Was kann ich tun?
Ganz herzlichen Dank
erstellt: 25.04.2023 - 10:53
Klara aus Frankfurt
Hallo, auch bei der Kassenzshnaerztlichen Vereinigung kann man, soweit mir bekannt ist, einen Gutachter beauftragen. Allerdings müssen die Kosten dafür aus eigener Tasche bezahlt werden. Diese belaufen sich um die 100€.
Anrufen, nachfragen. Fragen kostet bekanntlich nichts.
Viel Erfolg
erstellt: 25.04.2023 - 19:47
Vielleicht hilft ein verstärktes nachfassen beim Geschäftsstellenleiter der KK, oder bei deren Landesgeschäftsstelle.
Dr.FrankPüllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg
erstellt: 25.04.2023 - 20:04
Klara aus Frankfurt
Sorry, bei den Kosten ist mir ein großer Fehler unterlaufen. Die Kosten können sich bis auf 1000€ belaufen. Vorher mit dem Gutachter reden.
erstellt: 27.04.2023 - 14:03
Hallo, schreiben Sie Ihre Beanstadungskriteien auf und wenden Sie sich damit noch einmal an die zuständige KK. Wenn das nicht hilft, schicken Sie alles an die KZV (Kassenzahnärztliche Verwaltung). Sollte das nicht fruchten, bleibt nur noch der Rechtsweg.
Dr. Rainer Littinski, Magdeburg