Forum: Implantologie

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Thema:
garantie bei schraubenbruch im implantat
Anzahl der Beiträge: 4


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Bisherige Beiträge

erstellt: 14.11.2014 - 23:59

unbekannter Autor aus B-W

Bei mir ist die Halteschraube des Zahnes im Implantat abgebrochen. Der erste Lösungsversuch (bisher ohne Spezialwerkzeug) schlug fehl.Das Implantat wurde 2007 eingesetzt. Die Schraube war in der Vergangenheit  schon einmal lose, aber  nicht gebrochen.  Frage: Fällt die Beseitigung des Schadens unter Garantie oder Gewährleistung oder muss ich als unschuldiger Patient die Kosten dieser für mich auch noch sehr unangenehmen Angelegenheit tragen?   Besten Dank für Ihre Hilfe.




Sehr geehrter Patient aus Baden Württemberg,

ein Bruch der Halteschraube ist eine unerfreuliche Sache, passiert leider, wenn auch selten.

Einen Garantieanspruch haben Sie nach 7 Jahren nicht mehr, meine Empfehlung,sprechen Sie offen mit Ihrem Behandler ohne Schuldzuweisungen.

Möglicherweise erreichen Sie eine gemeinsame Lösung, mit der Sie beide gut klarkommen.

Unabhängig von den Finanzen und Garantieansprüchen ist für Sie das Wichtigste, dass die abgebrochene Schraube so vorsichtig und professionell wie möglich entfernt wird, damit das Innengewinde Ihres Implantates keinen Schaden nimmt. Nur so kann die vorhandene, bzw. eine neue Krone wieder perfekt befestigt werden.

Im anderen Fall wäre das Implantat, ausser für den Knochenerhalt, an dieser Stelle nutzlos für Sie.

Ich wünsche Ihnen für das Gespräch mit Ihrem Zahnarzt eine entspannte Atmosphäre, und in erster Linie eine erfolgreiche Behandlung.

Herzliche Grüße,

Dr. Michael Svoboda M.Sc. M.Sc.



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