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Forum: Implantologie

Bei Zahnverlust können Ihnen Zahnimplantate mehr Lebensqualität zurückgeben. Wir möchten Ihnen weiterhelfen, wenn Sie Fragen zu Zahnimplantaten haben.

Thema:
Garantie
Anzahl der Beiträge: 2


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Bisherige Beiträge

erstellt: 08.03.2011 - 20:00

Kerstin aus Bayern

Sehr geehrtes Forum,
endlich bin ich mit meiner Behandlung fertig. Leider bin ich von meinem Implantologen (Zahnarzt) nicht überzeugt. Mehrmals war ich schon nahe dran und wollte mitten in der Behandlung wechseln, ich habe mich jedoch immer wieder breitschlagen lassen (er ist nett, doch m.E. nicht so ganz kompetent) die Behandlung dort zu beenden. Ich hatte zuvor schon mehrmals im nicht betroffenen UK eine Prophylaxe Behandlung durchführen lassen, die zwar relativ teuer (UK 60,00 EUR), jedoch schlampig durchgeführt wurde. Auf meine Reklamation hin wurde mit den Worten:"Da hat sich die Helferin nicht drangetraut" nachgebessert, aber es blieben immer noch Reste von Zahnstein übrig. Nun soll ich um die Garantie zu erhalten 1/2 jährlich zur Kontrolluntersuchung und Prophylaxe antreten. Meine Frage: Kann ich die Kontrolluntersuchung und Prophylaxe auch bei einem mir jetzt empfohlenen Zahnarzt machen lassen um die Garantie zu erhalten? Ich möchte noch betonen, dass ich keine Mecker-Patientin bin, bei meinem früheren Zahnarzt (hat aus Altersgründen aufgehört) hatte ich nie eine Reklamation. Vielen Dank für Ihre Info.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin M.

Guten Abend Kerstin,

eine Prophylaxe für diesen Preis und auch nur im Unterkiefer - zum Schluss dann noch Zahnstein an den Zähnen und überhaupt wenn der Patient Anlass zur Reklamation hat - da finde ich Ihre Bedenken (und den Wunsch zu wechseln) durchaus berechtigt!
Es ist nicht richtig, dass Sie "verpflichtet" sind, die Prophylaxe dort durchführen zu lassen, wo Sie sich Implantate und Zahnersatz haben anfertigen lassen, um die Garantie für Implantate und Zahnersatz zu gewähren. Eine Garantie erlischt nur dann, wenn ein anderer Zahnarzt, als der, der die Implantate gesetzt hat und den Zahnersatz angefertigt hat, Veränderungen daran durchführt. D.h. Ihr "Ansprechpartner" bleibt hier der Erstbehandler und NUR er hat dann die Möglichkeit ggf. nachzubessern. Sollten dann immernoch Zweifel bestehen, dann könnte man sich an die Krankenkasse wenden, die das Ganze dann begutachten können.
In Ihrem Fall würde ich bei einem Wechsel der Prophylaxe-Behandlung in einer anderen Praxis unbedingt darauf achten, dass die PZR (Professionelle Zahnreinigung) auch wirklich von professionell geschultem Personal durchgeführt wird. Dazu zählen nur: Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP), Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF) oder eine Dentalhygienikerin (DH). Eine Prophylaxe ist eben nicht NUR durch eine Helferin ohne Ausbildung durchzuführen, da es auch sehr viele wichtige Dinge zu beachten gibt und demzufolge auch viel falsch durch Unwissenheit gemacht werden kann. Darauf sollten Sie achten, nicht dass es später Zweifel geben könnte, dass Schäden oder Veränderungen am Implantat oder Zahnersatz durch mehrmalige unprofessionelle Zahnreinigung entstanden sein könnten. Eine gute und professionelle Zahnreinigung ist gerade bei Implantat-Patienten mit  Zahnersatz unerlässlich und wichtig.
Viel Erfolg wünscht Ihnen
Kerstin Jäger, M.Sc.
Zahnärztin in Leipzig


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