Patientenforum

Forum: Implantologie

Bei Zahnverlust können Ihnen Zahnimplantate mehr Lebensqualität zurückgeben. Wir möchten Ihnen weiterhelfen, wenn Sie Fragen zu Zahnimplantaten haben.

Thema:
noch mal Aushändigung Röntgenbilder
Anzahl der Beiträge: 3


Schreiben Sie hier Ihre Antwort.

Hinweis:
Um im Forum Beiträge/Kommentare zu schreiben, müssen Sie sich weder anmelden noch registrieren. Sie können Beiträge/Kommentare auch unter einem Pseudonym oder als Gast verfassen. Die Angaben Name und Ort werden mit dem betreffenden Beitrag/Kommentar im Forum veröffentlicht und sind damit für Suchmaschinen erfassbar. Sie sollten daher auf die Angabe von persönlichen Echtdaten und Links zu etwaigen Gesundheitsdaten (z. B. Röntgenbilder) verzichten.


abbrechen


Bisherige Beiträge

erstellt: 08.12.2010 - 09:23

Ursula H. aus

Guten Tag,

mein Implantologe hat für 1 Implantat 3 Panoramaschichtaufnahmen und 2 Schichtaufnahmen

angefertigt und abgerechnet. Nach Beendigung der Behandlung (Krone macht mein Zahnarzt)

wollte ich mir diese Röntgenaufnahmen aushändigen lassen. Dies wurde mir verwehrt (Begründung

Aufbewahrungspflicht). Ihrem Rat folgend habe ich meinen Zahnarzt gebeten, die Röntgenauf-

nahme anzufordern. Nach dem er sich belesen hat, lehnte er dies ab. Der Patient hat keinen

Anspruch auf die Röntgenaufnahmen, (eventuell nur leihweise für Behandlung). Ich möchte für

zukünftige Untersuchungen weitere Röntgenaufnahmen vermeiden.

Mir liegt ein Urteil vom Landgericht Aachen vom 16.10.85, 7 S 90/85, welches die Aushändigung

der Röntgenaufnahmen bestätigt mit der Begründung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten.

Das Persönlichkeitsrecht des Patienten steht vor dem Urheber- und Eigentumsrecht des Arztes an

den Röntgenaufnahmen sowie der Verpflichtung, diese zu verwahren.

Ist es überhaut notwendig, immer eine Panoramaschichtaufnahme und 1 Schichtaufnahme gleichzeitig

anzufertigen?

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Vielen Dank Ursula


Hallo Frau Ursula H.!
Irgendetwas ist hier faul! Heutzutage sind die meisten bildgebenden Verfahren ohnehin digital, das heisst, auf einem Datenträger gespeichert. Kopien (oder Ausdrucke auf Fotopapier) sind daher ganz einfach zu erstellen. Gehen Sie zum Anwalt, ein kurzes Schreiben genügt und Sie erhalten die Ihnen zustehenden Aufnahmen. Viel Erfolg!


Login nur für Mitglieder