Patientenforum

Forum: Implantologie

Bei Zahnverlust können Ihnen Zahnimplantate mehr Lebensqualität zurückgeben. Wir möchten Ihnen weiterhelfen, wenn Sie Fragen zu Zahnimplantaten haben.

Thema:
Ablehnung des Knochenaufbaus und Implantes
Anzahl der Beiträge: 4


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Bisherige Beiträge

erstellt: 05.06.2018 - 23:08

Conny aus Chemnitz

Ich hatte als 9jährige 1974 einen Schülerunfall, bei dem drei Schneidezähne massiv beschädigt worden. Zuerst gab es drei Kronen auf Stifte. 1985 musste der 1. Schneidezahn entfernt werden. 1992 wurde von der BG Bau der Unfall laut Einigungsvertrag anerkannt. Mehrere Brücken folgten, Wurzelbehandlungen etc. 2011 musste der 2. Zahn entfernt werden. Es folgte eine 4-gliedrige Brücke mit Abschleifen eines gesunden Zahnes. Nun musste leider Ende März 18 der 3. beschädigte Zahn entfernt werden. Die behandelten Zahnärztin und die Oralchirugie lehnen eine 5gliedrige Brücke ab (erneutes Abschleifen eines gesunden Zahnes, ungünstige Bisslage;  Vorbiss, konnte nie ja eine Spange erhalten). Es sollen zwei Implantate gesetzt werden mit einer dreigliedrigen Brücke als Endlösung. Dazu ist Knochenaufbau notwendig- klar ,wenn seit 1985 dort nichts mehr ist. Nun erhielt ich von der Bau-BG die Ablehnung. Sie bezahlen nur eine 5gliedrige Brücke. Knochenschwund wäre ja kein Unfallschaden. Ich sehe dies anders. Es ist für mich ein Folgeschaden... Es erfolgte immer nur eine Regelbehandlung, immer das Einfachste -trotz meines jungen Alters. 44 Jahre nach dem Unfall stehe ich noch mitten im Leben, übe einen Sprechberuf aus, habe viel vor vielen Menschen zu sprechen.... Lohnt es in Widerspruch zu gehen? 3 Monate nach Widerspruchserhebung warten und dann noch länger, falls ihm nicht abgeholfen wird...?  Seit April 18 trage ich ein Improvisorium ... Ich kann nicht ewig warten. Was meinen die Experten?


Guten Tag,

es ist leider schreckliche und tägliche Realität, dass sich Kostenträger immer wieder mit kleinlichen Argumenten aus ihrer Leistungspflicht stehlen, in der  Hoffnung, die Patienten klagen wegen eines "Bagatellbetrags" von einigen hundert Euro nicht. Auch ist es keinesfalls sicher, dass Ihre Ansprüche vom Gericht (erstinstanzlich) bestätigt werden. Ich kann Ihnen nur raten, direkt einen Patientenanwalt zu konsultieren, damit Sie sich eine Meinung bilden können. Widersprüch sollten Sie auf jeden Fall einlegen, sonst erlöschen Ihre Ansprüche.

Grüße

R. Roos



erstellt: 06.06.2018 - 22:09

Conny aus Chemnitz

Sehr geehrter Herr Dr.Roos MSc.mult.,

sehr geehrter Dr.Püllen MMSc,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich werde Widerspruch einlegen und einen Patientenanwalt aufsuchen.

Eine Verrechnung der genehmigten Versorgung mit der gewünschten Lösung kann ich mir ja immer noch offen lassen.

Kraft, Zeit und Nerven für einen langen Streit habe ich nicht, auch wenn ich weiß, dass das Masche bei den Berufgenossenschaften (und nicht nur dort) ist.

Mit freundlichen Grüßen

Conny



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