Patientenforum

Forum: Allgemein

Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Krone-Wer muss sie zahlen?
Anzahl der Beiträge: 4


Schreiben Sie hier Ihre Antwort.

Hinweis:
Um im Forum Beiträge/Kommentare zu schreiben, müssen Sie sich weder anmelden noch registrieren. Sie können Beiträge/Kommentare auch unter einem Pseudonym oder als Gast verfassen. Die Angaben Name und Ort werden mit dem betreffenden Beitrag/Kommentar im Forum veröffentlicht und sind damit für Suchmaschinen erfassbar. Sie sollten daher auf die Angabe von persönlichen Echtdaten und Links zu etwaigen Gesundheitsdaten (z. B. Röntgenbilder) verzichten.


abbrechen


Bisherige Beiträge

erstellt: 08.01.2010 - 21:44

Markus aus

Während einer Wurzel Behandlung wurde bei mir ein Abdruck für eine Krone gemacht.Die ist nun vertig und ich muss laut Krankenkasse knapp 200 Euro eigenanteil zahlen.Schön und gut aber der Zahn gibt nach mehreren Wochen immer noch keine Ruhe und mein Zahnarzt meinte man müsse ihn warscheinlich doch ziehen.Nun meine Frage :Wer muss nun die Krone bezahlen?

Lieber Markus,
bedauerlicherweise ist es in der Medizin so, dass man den Erfolg einer Behandlung trotz einer korrekten (lege artis) Behandlung nicht garantieren kann. Ihr Zahnarzt wird sicherlich eine korrekte Wurzelbehandlung durchgeführt haben. Trotzdem stellt sich leider keine Schmerzfreiheit ein, woran ihren Zahnarzt sicherlich keine "Schuld" trifft. Es ist allerdings für beide Seiten unangenehm, wenn sich der Behandlungserfolg nicht einstellt. Sie sollten sich mit ihrem Problem noch einmal vertrauensvoll an ihren Zahnarzt wenden, um die Situation mit ihm zu besprechen. Vielleicht gibt es ja doch eine Lösung für ihr Problem.
Beste Grüße aus Berlin
Derk Siebers


Rechtlich gesehen behandeln wir Zahnärzte nach dem Dienstleistungs-Vertrag, nicht nach einem Werkvertrag, wie es die Juristen ausdrücken. Das bedeutet, daß wir keinen Behandlungserfolg zusichern müssen. Die Vorgaben nach dem Dienstvertrag bedeuten für den Arzt, daß er nach Stand der Medizin korrekt arbeiten muss und damit seine zu bezahlende Leistung erbracht hat. Rechtlich gesehen müssten Sie also bezahlen. Nach dem Dienstvertrag ist Ihnen der ZA keine Schmerzfreiheit schuldig, da es diese nicht automatisch auch bei korrekter Behandlung geben kann. Aber Zahnärzte wollen eigentlich ein gutes Verhältnis zu ihren Patienten und finden deshalb so kulante Regeln wie oben beschrieben.
Gruß
Dirlewanger


Login nur für Mitglieder