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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
zusätzliche private Krankenversicherung
Anzahl der Beiträge: 5


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Bisherige Beiträge

erstellt: 21.04.2009 - 09:51

Friedhelm G. aus B.W.

Guten Tag, ich habe einmal eine Frage zur Krankenversicherung. Ich bin gesetzlich krankenversichert, habe aber eine private Zusatzversicherung. Bei mir sind 4 neue Implantate geplant. Den Kostenplan dafür habe ich jetzt bei der privaten Krankenversicherung eingereicht. Diese schreibt mir zurück, dass ich meinen Zahnarzt und meine gesetzliche Krankenkasse schriftlich von der Schweigepflicht befreien soll. Wofür sollte das notwendig sein? Haben Sie da Erfahrungen und muss ich jetzt aufpassen, dass ich die Leistungen auch entsprechend erstattet bekomme?

Hallo Herr G.,
im Allgemeinen möchten die Versicherungen dann abklären, ob a) die Leistung 'medizinisch notwendig' ist oder b) (vor allem, wenn Sie die Zusatzversicherung noch nicht so lange haben) schon seit längerer Zeit absehbar ist und somit ev unter einen Leistungsausschluss fällt.
Vor der generellen Auskunft werden Sie sich wahrscheinlich nicht drücken können, aber zum Beispiel die 'medizinische Notwendigkeit' wird von den Vedrsicherungen oft anders beurteilt als von Ärzten oder auch Gerichten. Da sollten Sie sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen.
Viel Erfolg und beste Grüße aus dem Norden, L. Jensen

hallo Herr Friedhelm G.,
die Zusatzversicherung will prüfen, was schon von Kollegen Jensen beschrieben wurde - meist will sie die Zahlungspflicht in Frage stellen, sich aber auch vor Mißbrauch schützen (siehe AGB).
Damit die Kasse vom Arzt vertrauliche Unterlagen bekommen kann, müssen Sie den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Der Arzt ist Ihr Vertrauter und muss immer auf Ihrer Seite stehen, auch im wirtschaftlichen Sinn. Damit Sie kein gläserner Patient werden, sind die Daten vom Arzt zu schützen und eine Schweigepflicht bindend. Ohne Entbindung von der Schweigepflicht kann die Versicherung keine Unterlagen bekommen, außer durch den Staatsanwalt im Falle von Betrug o.ä.
Normalerweise ist das ein unproblematischer Vorgang und bei den Zusatzversicherungen die Regel.
Hinterher bekommen Sie Auskunft über die geplante Bezuschussung, so dass Sie Ihren Eigenanteil besser im Vorfeld schon kalkulieren können. Also entbinden Sie; aber verlangen Sie bitte, dass die Unterlagen nicht vom Kassenmitarbeiter sondern nur von einem ärztlichen Gutachter eingesehen werden dürfen. Viele Versicherungen versuchen den von der Kammer bestellten Gutachter zu umgehen, um für sich Kosten zu sparen. Lassen Sie das bitte nicht zu!
Gruß
Dirlewanger

Lieber Herr G.,

sollten Sie die Befreiung nicht vornehmen, werden Sie auch keine Zuschüsse von Ihrer privaten Versicherung erhalten.
Es ist eben das alte Spiel, die Versicherung will von Ihnen möglichst viel Beiträge mit kleinen Leistungen und Sie wollen möglichst viel Leistungen mit kleinen Beiträgen...
Wer da gewinnt ist klar, die Versicherung rechnet sich das Risiko aus und kalkuliert danach die Beiträge, verlieren tut sie dabei nie, das ist wie in der Spielbank.

Beste Grüße
Dr. Wolfgang Pfannenstiel

Hallo, Friedhelm G..
Alle zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen in diesem Forum haben sicher einschlägige negative Erfahrungen  mit der immer wieder praktizierten Verweigerung der Kostenerstattung wissenschaftlich begründeter Leistungen. Nichsdestotrotz muss man den Kassen auch gestatten, die geplante Erbringung von zahnärztlichen Leistungen oder deren Abrechnung zu überprüfen. Dafür ist nun mal die Entbindung von der Schweigepflicht in Zusammenhang mit ihrer Behandlung unerlässlich. Das steht auch so in ihrem Vertrag. Es ist also alles ganz normal. Wir akzeptieren übrigens in unserer Praxis eine Mitteilung der Kasse in diesem Zusammenhang nicht. Vor irgend welchen Mitteilungen an die Kasse lassen wir uns dierekt vom Patienten von der Schweigepflicht entbinden.
Beste Grüße
Rainer Littinski


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