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Thema:
Künstliche Zahnkrone bricht ab bei Extraktion eines mehrwurzeligen Zahns
Anzahl der Beiträge: 2


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Bisherige Beiträge

erstellt: 27.12.2010 - 14:16

Petermann aus Zürich/Schweiz

Sehr geehrte Damen und Herren
Welche Schadenregelung ist für den nachfolgenden Sachverhalt Ihrer Meinung nach üblich:
Vor zwei Tagen nahm der Notfallzahnarzt eine Extraktion eines mehrwurzeligen Zahns bei mir vor. Während seiner Arbeit brach am direkt benachbarten Zahn ein Teil der künstlichen Zahnkrone ab. Zum Abschluss seiner Arbeit übergaben er mir den abgebrochenen Teil der Zahnkrone, zusammen mit dem entfernten Zahn. Gestern konnte ich das Ausmass der abgebrochenen Zahnkrone erst erkennen: Es fehlt praktisch die ganze Aussenseite der künstlichen Zahnkrone. Der Schaden ist gut sichtbar, zudem reibt die Bruchkante störend gegen die Backeninnenseite. Heute schrieb ich den Notfallzahnarzt an: "Für mich steht ausser Frage, dass dieser Schaden einwandfrei repariert werden muss. Deshalb werde ich nächste Woche meinen langjährigen Zahnarzt aufsuchen und ihn mit dem unverzüglichen Beheben des Schadens beauftragen, mit direkter Rechnungsstellung an Sie. Bitte teilen Sie mir bis am 4. Januar 2011 schriftlich mit, ob Sie meinen Vorschlag der Schadenbehebung akzeptieren."
Sein Antwortschreiben: "Wie ich bereits am Behandlungstag mitteilte, muss die frakturierte Zahnkrone weiterbehandelt werden, dies steht ausser Frage. Eine Fraktur der Keramikkrone, wie sie in Ihrem Fall geschehen ist, kann z.b. durch einen Haarriss, Abnutzung, ungünstige Bisssituationen oder poröse Keramik geschehen. Die Keramik muss also schon durch eine „Vorschädigung” nicht mehr intakt gewesen sein. Daher ist eine Rechnungsstellung durch Ihren Zahnarzt an uns nicht möglich. Eine Überprüfung durch den Kantonszahnarzt steht Ihnen jederzeit frei.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben."
Besten Dank für Ihr rasches Feedback!
Mit freundichen Grüssen
Petermann



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