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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Zahnzusatzversicherung
Anzahl der Beiträge: 3


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Bisherige Beiträge

erstellt: 28.04.2022 - 20:01

Theo aus Nürnberg

Sehr geehrte Experten,

ich weiss zwar nicht, ob das Thema hier passt, aber vielleicht haben Sie Erfahrung zum Thema Zahnzusatzversicherung. Ich lese mir gerade Angebote durch und fast alles ist mir klar, Eines verstehe ich aber nicht, und zwar den Leistungsausschluss bei "angeratenen Behandlungen". "Angeraten" ist schwammig.

Beispielsweise mit vor knapp 3 Jahren ein Zahnarzt geraten, an einem wurzelgefüllten Zahn eine WSR durchführen zu lassen wegen eines kleinen Entzündungsherdes . der Zahn schmerzte da ein paar Tage. Ich bin zu einem zweiten Zahnarzt, der meinte, ich möge abwarten, wenn ich keine Beschwerden habe. Seit nunmehr knapp 3 Jahren habe ich keine Beschwerden. Wenn er jetzt in einem oder zwei oder 3 Jahren doch gezogen werden muss, habe ich dann das Anraten von Zahnarzt 1 versäumt und bekomme einen Leistungsauschluss ?

Bespiel 2: Ich hatte vor vielen Jahren mal eine Krone, da meinte ein Zahnarzt, die muss gewechselt werden. Ein anderer Zahnarzt meinte, passt noch gelegentlich mal wechseln. sie hat noch 10 Jahre funktioniert. Aber auch da bin ich dem Anraten ersten Zahnarztes nicht nachgekommen.

Es ist auch nicht definiert, auf welche Zeiträume sich das Anraten überhaupt bezieht. Vor 1 Jahre angeraten, vor 3, vor 5?

Versicherungsvertreter helfen leider nicht weiter, sondern bleiben so schwammig wie die Formulierung "anraten".

Auch auf den Einwand, dass nicht jede Kommunikation zwischen Zahnarzt und Patient formallogisch eindeutig abläuft, bekomme ich keine klare Aussage von den Vetretern. Ist es z.B. "anraten", wenn der Zahnarzt sagt "Das könnten Sie mal machen lassen" ? Und woher soll ich als Patient genau wissen, was der jeweilige Zahnarzt (ich wechsle durchaus mal) in seine Patientenakte schreibt, ich sehe sie ja nicht bei jedem Termin ein.

 

Wie geschrieben, wenn Sie Erfahrungen haben, wie diese Zahnzusatzversicherungen dieses "anraten" meinen oder praktizieren, wäre ich Ihnen für eine Info sehr dankbar.

Gleichermaßen würde mich interessieren, wie diese Versicherungen überhaupt auf die "Anratedaten" kommen. Fordern die bei jedem Zahnarzt, bei dem man die letzten 10 jahre war, die Akten an ?

 

Vielen Danke für Ihre Mühe.


Die Zusatzversicherungen lassen sich gnadenlos die Karteiblattkopien der behandelnden Zahnärtze zuschicken und durchforsten diese nach "angeratenen Behandlungen". Werden sie fündig, kommt es zum Leistungsausschluß, Das nennt sich Neudeutsch "Leistungsmanagment" und hat seine Ursache in den -durch das Niedrigstzinsumfeld bedingten- Ertragsproblemen der Versicherungen.

Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg


erstellt: 30.04.2022 - 10:45

Unbekannt aus ...

Hallo Herr Dr. Püllen,

vielen Dank für Ihre erklärende Antwort. Bei mir ist übrigens derzeit gar keine Behandlung angeraten oder besser gesagt, um die extreme Unklarheit des Begriffs angeraten aufzugreifen, mir ist nicht bekannt, dass mir derzeit eine angeraten wurde. Mein Interesse liegt in einer Zukunftsabsicherung (dafür sind Versicherungen ja auch da).

Die Versicherungsvertreter, bei denen ich angefragt habe, berufen sich mitunter darauf, dass der Begriff nicht klar normiert ist, sondern quasi einer Einzelfallprüfung unterliegt. Das Problematische aus meiner Sicht ist auch, dass sie keine zeitliche Dimension des Anratens nennen und ich kenne es eben durchaus auch so, dass ein Zahnarzt sagt, könnte man eine Krone machen, warten wir aber erstmal ab, ob der Zahn sich wieder beruhigt. Somit wird alles schwammig. Ohne Nennung der zeitlichen Dimension kann man für sich aber wenig Klarheit herstellen.

Heisst auch: In Tests schneiden einige Versicherungen hinsichtlich ihrer Leistungen gut ab, aber es gleicht für mein Gefühl bei den Bedingungen einer Lotterie, ob man jemals in den Genuß der Super-Leistung kommen würde.

Ich habe zwar bereits ein interessantes Urteil zu dem Thema gelesen pro Versicherungsnehmer, aber mein Interesse ist es ja nicht, mich zu versichern, um dann zu prozessieren, wenn es zum Leistungsfall kommen sollte.

Ich habe mich auch in meinem Umfeld erkundigt. Beinahe alle Leute mit Zahnzusatzversicherung in etwas fortgeschritttenem Alter, mit denen ich da gesprochen habe, hatten auch schon mal deutliche Probleme mit Zähnen und denen wurde neben Behandlung durchaus auch Weiteres "angeraten". Die guten Risiken, also Leute in fortgeschrittenem Alter, die einfach gute Zähne und nur wenige oder keine Füllungen haben oder maximal eine Krone, wollen gar keine Versicherung. Mit denen könnten Verischerungen wohl kaum Geschäfte machen. Zahnzusatzversicherung scheint also Leute anzusprechen, die in der Zukunft Kosten befürchten und sich absichern wollen.

Fazit: Tatsächlich würde ich mich gerne über eien Versicherung absichern für die Zukunft, aber bei diesen unklaren Bedingungen werde ich immer unsicherer, ob das eine gute Idee ist. Keine Ahnung, wie ich das entscheiden soll oder werde.

 

Wünsche einen schönes Wochenende.

 



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