Patientenforum

Forum: Allgemein

Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Wurzelbehandlung. Kostenübernahme durch KK
Anzahl der Beiträge: 8


Schreiben Sie hier Ihre Antwort.

Hinweis:
Um im Forum Beiträge/Kommentare zu schreiben, müssen Sie sich weder anmelden noch registrieren. Sie können Beiträge/Kommentare auch unter einem Pseudonym oder als Gast verfassen. Die Angaben Name und Ort werden mit dem betreffenden Beitrag/Kommentar im Forum veröffentlicht und sind damit für Suchmaschinen erfassbar. Sie sollten daher auf die Angabe von persönlichen Echtdaten und Links zu etwaigen Gesundheitsdaten (z. B. Röntgenbilder) verzichten.


abbrechen


Bisherige Beiträge

erstellt: 09.05.2019 - 14:28

A.O aus Berlin

Moin,

folgende Frage. 

bei meiner KK steht, dass die Kosten für eine Wutzelbehandlung übernehmen werden, wenn der Zahn noch  erhalten werden kann.

Mein Zahnarzt hat mir aber gesagt, dass ich in meinem Fall selber zahlen muss, obwohl mein Zahn noch gerettet werden kann und er in einer vollständigen Reihe steht.

 

Was kann der Grund sein? Ist es dem Zahnarzt lieber, dass er die Behandlung als eine Zusatzleistung anbietet? 

 

Danke



erstellt: 12.05.2019 - 15:44

A.O. aus berlin

Vielen Dank für Ihre Antwort!

sind diese Auschlusskriterien bei verschiedenen Ärzten unterschiedlich? Soll ich in diesem Fall einfach einen anderen ZA aussuchen?

 

Hier: https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/zaehne/zahnbehandlungen/uebernimmt-tk-kosten-fuer-wurzelbehandlung-2002388

steht folgendes:

Die Wurzelbehandlung wird beim Zahnarzt einfach über Ihre TK-Gesundheitskarte abgerechnet.

Es muss allerdings zahnmedizinisch sinnvoll und möglich sein, den Zahn zu erhalten. Darüber hinaus gilt für jede Wurzelbehandlung, dass Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlt werden dürfen.

Der ZA hat deutlich gemeint, dass es möglich ist, den Zahn zu erhalten...


Guten Tag,

 der Grund ist, und das wissen die Krankenkassen sehr genau, dass Wurzelkanalbehandlungen zu den Kassentarifen nicht kostendeckend angeboten werden können. Daher steht es dem Zahnarzt frei, unter bestimmten Bedingungen die Behandlung mit Zuzahlungen zu belegen. Es erscheint mir in Ihrem Fall sinnvoll, einen anderen Zahnarzt aufzusuchen, der in der Lage ist, in den zur Verfügung stehenden +/-15 Minuten pro Kanal eine gesamte Wurzelkanalbehandlung zuzahlungsfrei durchzuführen. In Berlin haben Sie sicher eine  Auswahl an "Billigzahnärzten".

Grüße

R. Roos


erstellt: 13.05.2019 - 09:30

A.O. aus Berlin

Vielen Dank Dr. Roos

Und was ist die Qualität solcher Behandlungen bei "Billigzahnärzten"? Ist die Wahrscheinlichkeit, den Zahn zu erhalten, geringer?


Guten Tag,#

die Prognose eine Wurzelkanalbehandlung ist von folgenden kritischen Faktoren abhängig (das ist durch Studien belegt): 1. Ausbildung des Behandlers 2. Erfahrung des Behandlers 3. Einsatz von Kofferdam 4. Einsatz eines OP-Mikroskops 5. Einsatz geeigneter moderner Aufbereitungstechniken 6. Spülprotokolle.

Ohne Zuzahlung werden Sie auf einen oder mehrere dieser kritischen Faktoren verzichten müssen (weil sie Zeit und Geld kosten) und die Wahrscheinlichkeit eines Misserfolgs steigt. 

Grüße

R. Roos


erstellt: 29.05.2019 - 17:51

A.O. aus Berlin

Vielen Dank für eine ausführliche Antwort, Herr Dr. Roos.

 

Ich habe lediglich noch eine Frage.

Es handelt sich um denselben Zahn. Angenommen ich habe ihn behandeln lassen und habe dafür bezahlt, da der Versicherungsvertrag erst nach dem Behandlungsbeginn begann. 

 

Der Arzt hat mir heute empfohlen, in ca. 6 Monaten eine Zahnkrone einsetzen zu lassen. 

Wird diese Behandlung als eine neue Behandlung wahrgenommen und daher von der zusätzlichen Zahnversicherung bezahlt oder würde es noch um dieselbe Behandlung handeln?

 

MfG




Login nur für Mitglieder