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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Interimsprothese - wann einsetzen
Anzahl der Beiträge: 5

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erstellt: 07.05.2018 - 08:49

Johanna aus Berlin

Die Zahnärztin meines Vaters hat gleichzeitig eine OK- und UK-Prothese angefertigt, um angeblich den Biss zu korrigieren.

Dafür müssen mehrere Zähne gezogen werden. Sie verweigerte eine Überweisung zum Zahnchirurgen, hat im OK Zähne gezogen, mit dem Ergebnis, dass es Knochenabsplitterungen gab und eine Wurzelspitze im Kiefer blieb, was Schwellungen verursachte und OK-Prothese bis heute, 7.5., nicht einsetzbar ist. Sie wollte abwarten ohne Röntgen, war der Meinung Schwellung sei normal, in Wunde könne nichts drin sein, ist ja weich. Das war am 16.4. Daraufhin habe ich auf einer Überweisung zum Chirurgen bestanden, der ja dann gründlich diagnostizierte und alles in Ordnung brachte in mehreren für meinen Vater schmerzhaften Sitzungen.

Die ZÄ verweigerte mir die OK-Prothese, die ich mitnehmen wollte, damit der Chirurg diese nach Abheilung einsetzen kann. Sie würde nicht passen, da dazu der UK gleichzeitig die neue Prothese erhalten müsse.

Nun müssen heute die unteren Zähne gezogen werden. Kann man darauf bestehen, die beiden Prothesen für den Chirurgen ausgehändigt zu bekommen?

Wie wird das im Normalfall gehandhabt?

Mein Vater ist ja dann gänzlich ohne Gebiss? Ich kann ihn überhaupt nicht mehr bei Laune halten, er ist seit Wochen kein Mensch mehr, meine Mutter ist auf ihn angewiesen, mit Parkinson.

 

 

 


Der Normalfall ist: Zähne vollständig entfernen, ggfs. Röntgenkontrolle, Prothesen einsetzen. Wenn der Kieferchirurg der Zahnärztin schon aus der Patsche geholfen hat, sollte sie doch die Prothesen herausgeben. Ohne Zusatzkosten für Sie/Ihren Vater. Ihr Vater ist seit mehrern Wochen ohne Zähne! Gegen Unwilligkeit ist jedoch kein Kraut gewachsen. Rechtlich etwas erzwingen? Dauert lange. Im "schlimmsten Falle" würde ich die provisorischen Prothesenbehandlung zu Ende bringen und für die definitive Versorgung nach Alternativen schauen.

Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg


erstellt: 07.05.2018 - 20:57

Johanna aus Berlin

Lieben Dank für Ihre Antwort!

Na, für die endgültige Versorgung wird diese ZÄ bei meinem Vater definitiv nicht mehr zuständig sein!

Er hätte auch das nicht bei ihr machen lassen, es war aber eine Gewährleistung im OK, da diese Prothese von Febr. 2017 auch noch nie gehalten hat. Als Folge sind dann wahrscheinlich die zwei unteren Zähne abgebrochen. In meinem Beisein (Ich hatte das Jammern satt und habe meinen Vater dann begleitet)hat sie eingestanden, einen Fehler gemacht zu haben, nämlich ohne Interimslösung gleich endversorgt. Das würde jetzt so gemacht, aber meines Vaters Kiefer sei speziell. Da war es dann wohl nicht angebracht. So die Aussage. Habe ich noch nie gehört...?!

Der Stand ist jetzt der, dass der nette und umsichtige Chirurg bei dieser ZÄ angerufen und um die Prothesen gebeten hat.

Auch hier gab es Ablehnung. Er solle die zwei abgebrochenen - und 2 Frontzähne ziehen und gleich anschließend mein Vater zu ihr kommen. Eigentlich wollte sie auch die unteren selbst ziehen. Ich bestand zum Glück auf die Überweisung, so dass die Wunde ordentlich versorgt wurde und der Chirurg die Extraktionen vornimmt und auch nähen wird. 

Wie soll denn bitte ein gleichgewichtsgestörter 83jähriger Mann allein nach Zahnextraktionen in der Gegend rumfahren?

Ich kenne nur einen Grund, warum: Sie weiß bereits, dass die Prothesen nicht passen werden und sie muss diese irgendwie passend machen. Ich habe mich belesen und es ist tatsächlich so, dass man die Herausgabe wohl nicht erzwingen kann, da diese bis zum festen Einbau und Bezahlung Eigentum der ZÄ sind. Da gibt es im Netz Urteile nachzulesen.

Danke nochmals für Ihre Antwort! Ich bin jetzt beruhigter, dass ich nichts falsch gemacht habe und wir werden das provisorisch zu Ende bringen, hoffentlich ohne einen RA beauftragen zu müssen oder an die Kasse eine Beschwerde zu schreiben.


erstellt: 08.05.2018 - 05:12

unbekannter Autor aus ...

Guten Tag,

ich möchte kein Öl ins Feuer gießen, aber ich sehe schon heftige Probleme für einen Patienten, der mit 83 Jahren und gesundheitlichen Problemen plötzlich mit Totalprothesen in Ober- und Unterkiefer unterwegs sein wird. Hier kann auch der beste Zahnarzt keine Beschwerdefreiheit garantieren, auch muss man mit langen Adaptations- und Akzeptanzphasen rechnen. Gehen Sie also nicht zu streng mit dem Zahnarzt ins Gericht, wenn er/ sie Prothesen anfertigt und bringen Sie ausreichend Geduld mit Ihre Vater und dem Zahnarzt mit. Da ihre bisherige Zahnärztin die Gewährleistung und Nachsorge für die Prothesen übernehmen muss, habe ich auch ein begrenztes Verständnis dafür, dass sie die Prothesen nicht einfach aushändigt. 

Viel Erfolg wünscht

R. Roos


erstellt: 08.05.2018 - 07:41

Johanna aus Berlin

Guten Morgen, Herr/Frau Roos,

danke für Ihre Antwort. Ja, mein Vater und ich sind ohnehin sehr geduldig. Mein Vater sowieso, sonst wäre es nicht so weit gekommen.

Ich weiß auch, dass ich Dinge hinnehmen muss, die ich nicht ändern kann. Muss auch mit Kräften und Zeit haushalten. Aber wenn ich im Nachhinein merke, dass eine ZÄ statt das Gebiss zu erhalten, regelmäßige Zahnsteinentfernung und Kariesbehandlungen usw. zu machen, älteren Leutchen stattdessen Bleachen überhilft (wohlgemerkt stattdessen) und nach 5 Jahren dann alle Zähne entfernt, darf ich etwas unentspannt sein und versuchen, wie die 12. Fee, Risiken zu minimieren und nach der noch möglichen besten Lösung zu suchen. Dazu hole ich auch seriöse Ratschläge aus auf dieser Seite. Das Aushändigen der Prothesen kann auch selbstverständlich aus Haftungsgründen versagt werden, nur ich kenne es so nicht und ich betreue einige ältere Menschen ehrenamtlich auch in der Gesundheitssorge.

 

Aber danke nochmal und Ihnen einen sonnigen Tag!

Johanna



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