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Forum: Implantologie

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Thema:
Paradontose u. PZR Abrechnung
Anzahl der Beiträge: 3


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Bisherige Beiträge

erstellt: 25.02.2016 - 13:54

Rehder aus Niedersachsen

Ich brauche dringend einen fachlichen Rat! Zuerst wurde ein Labor beauftragt auf Keime zu untersuchen. Die Kosten von 45 Euro waren Eigenleistung. Meine KK hat dann die Paradontose Behandlung bewilligt. Diese wurde vom Zahnarzt ausgeführt und gleichzeitig eine PZR mit ausgeführt. Für beide Arbeiten zusammen brauchte der Zahnarzt nur 35 Minuten. Die PZR kostete 80 Euro davon beteiligte sich die KK mit 30 Euro, also 50 Euro Eigenleistung.

Wegen weiterer Behandlung ( Kronen im ges. Oberkiefer) wurde mir nach Einreichung des Kostenplans ein Gutachter genannt, bei dem ich jetzt einen Termin habe.

Ich bekam vom Zahnarzt einen Termin kurz vor dem Gutachter Termin, um nochmals meine Zähne reinigen zu lassen. Dieser Termin war 12 Tage später nach der Paradontose u. PZR Behandlung. Nach bereits 8 Minuten war die Helferin fertig und ich sollte unterschreiben, dass mir dann erneut 80 Euro in Rechnung gestellt wird, was ich strikt abgelehnt habe. Sie sagte dann nach Rücksprache mit dem ZA, dass sie es dann mal so machen würde, ohne Berechnung....................... fühle mich jetzt wahrlich über den Tisch gezogen!

Bei meinem vorherigen Zahnarzt wurde vor fast 2 Jahren ebenfalls eine Paradontose Behandlung durchgeführt, diese dauerte allerdings fast 2 Stunden. PZR lasse ich schon seit vielen Jahren durchführen, allerdings dauerten diese immer 40-50 Minuten und waren auch ca. 25 Euro günstiger.

1) Ist es üblich, dass PZR + Paradontose gleichsam durchgeführt werden?

2) Ist es üblich, dass die Behandlungszeit für Beides nur 35 Minuten beträgt?

3) Ist es üblich, dass eine PZR nur 10 Minuten dauert?

 

 


Hallo H. Rehder,

alle 3 Punkte sind komisch. Eine PZR dient der Vorbereitung einer Parodontitisbehandlung bzw. zu der geforderten Vorbehandlung einer Par-Behandlung, die die gesetzlichen Kassen nicht bezahlen. Direkt vor, oder in Zusammenhang mit einer systematischen Par-Behandlung ist eine PZR völlig nutzlos. In einem vollbezahnten Mund sollte eine PZR schon zwischen 30 und 60 Minuten betragen. Eine richtige interne Kürettage ist auch für den Geübten nicht unter 30 bis 45 Minuten zu erbringen. Die Sinnhaftigkeit einer PZR nur 12 Tage nach der Par-behandlung erschließt sich mir nicht.

Grüße aus Magdeburg

Rainer Littinski


Hallo Herr Rehder,

eine PZR sollte ca. 4 Wochen vor einer Parodontitisbehandlung gemacht werden, dazwischen sollten Nachkontrollen stattfinden, um ihre eigene Putzleistung zu kontrollieren.

Eine PZR kann natürlich auch stattfinden, ohne dass eine Parodotosebehandlung erfolgt.

Eine Reinigung vor Begutachtung macht sicherlich Sinn, da der Gutachter ja auch den Zustand des Zahnfleisches überprüft, ob dann aber eine vollständige PZR stattfinden musste, kann ich nicht beurteilen.

80€ für eine PZR ist relativ günstig, bzw. entspricht den 30 Minuten die sie nennen, eine Nachreinigung mit nur 10 Minuten ist dagegen sehr hoch berechnet.

Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass auch ein Gespräch oder eine Einweisung erfolt, zudem muss der Stuhl für sie hergerichtet werden und auch wieder gesäubert werden.

Mit freundlichen Grüßen

A.Arenas



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