Thema: Zahnarzt verweigert vom Patienten gewünschte Kassenleistung
Anzahl der Beiträge: 2
Zahnarzt verweigert vom Patienten gewünschte Kassenleistung | |||||
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21.02.2012 - 16:52 |
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Thema: Zahnarzt verweigert vom Patienten gewünschte Kassenleistung
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Zahnarzt verweigert vom Patienten gewünschte Kassenleistung | |||||
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21.02.2012 - 16:52 |
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| Re: Zahnarzt verweigert vom Patienten gewünschte Kassenleistung | |
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erstellt:21.02.2012 - 21:25 | Sehr geehrter Herr Hering, eine "normale" Kreuzstichnaht über einem nach der Zahnentfernung leeren Zahnfaches -zB wegen einer Nachblutung- liegt sicherlich im Rahmen der Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wir djedoch das leere Zahnfach plastisch-chirurgisch gedeckt, evtl. sogar noch mit eingebrachtem Kollagenfüller, so liegt dies außerhalb des Leistungsverzeichnisses. Daß dies vorher mit dem Patienten besprochen wird, sollte selbstverständlich sein. Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg |
| Re: Zahnarzt verweigert vom Patienten gewünschte Kassenleistung | |
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erstellt:22.02.2012 - 09:32 | Guten Tag, Herr Hering, sie und Ihr Zahnarzt haben beide recht. Es ist sinnvoll nach der Zahnextraktion kurz das Zahnfach zu versorgen. Dies vemindert das Komplikationsrisiko für Sie. Leider unterliegt Ihr Zahnarztz aber auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Und das besagt in Ihrem Falle, dass es für die Krankenkassen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten günstiger ist, hier und da Komplikationen zu riskieren und deren Behandlung zu zahlen, als gleich bei allen Extraktionen die Wundversorgung zu erstatten. Die Kassen und die Prüfungsausschüsse führen Statiskiken zu allen Behandlungsfällen und vergleichen die einzelnen Zahnärzte. Hier sehen Sie, dass das, was individuell sinnvoll ist, statistisch anders bewertet werden kann. Würde Ihr Zahnarzt dennoch diie Behandlung über die Kasse abrechnen, läuft er Gefahr in den Regress zu kommen und das Honorar zurüchgeben zu müsssen. Schieben Sie es auf das Systhem und geben Sie nicht Ihrem Zahnarzt die Schuld Viele Grüße aus Berlin Peter Albrecht |