Re: Revision der Wurzelbehandlung?
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erstellt:21.01.2012 - 12:58 Verfasst von 
Zahnarzt Dr. Püllen MMSc 63263 Neu-Isenburg
» e-Mail schreiben » Internetseite besuchen | Sehr geehrte Antonia,
gegen den Druckschmerz helfen nur Schmerzmittel, im Maximalfall ein Antibiotikum.
Die Revision entweder bei einem Spezialisten (Equipment&Wissen!) durchführen lassen, oder die Sache sein lassen. Es gibt bei einer Revision nur "einen Schuß".
Die Kosten: da hilft nur nachfragen.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg |
Re: Revision der Wurzelbehandlung?
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22.01.2012 - 15:19 Verfasst von Antonia Niedersachsen | Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich war mittlerweile noch bei einem anderen Endotologen. Und dort kostet das Ganze nicht mal die Hälfte (etwas über 400 €) !!! Der Grund: Er rechnet alles über die Kasse ab, was möglich ist, außerdem sind die Sätze teilweise niedriger. Was ich außerdem sehr toll finde, dass er die Garantie gibt "Sollte innerhalb von 5 Jahren der Zahn wegen eines Misserfolges der Wurzelbahndlung entfernt werden müssen, erstatten wir Ihnen den Zuzahlungsbetrag".
Jetzt frage ich mich aber wirklich, warum der Erste alles privat abrechnet, obwohl viele Leistungen doch anscheinend über die Kasse abgerechnet werden können und warum er für die gleichen Leistungen höherere Sätze hat. Ich bin ehrlich gesagt etwas fassungslos und werde morgen den ersten Endontologen anrufen und um Erklärungen bitten. Können Sie sich das erklären? Oder kann man einfach sagen, der Erste wollte mich abzocken? Ich meine, mit geringfügigen Preisunterschieden und meinetwegen auch Satzunterschieden habe ich schon gerechnet, aber dass ich für die gleiche Lesitung fast 500 Euro mehr bezahlt hätte, macht mich echt sprachlos und auch wütend.
Liebe Grüße und schönen Sonntag
Antonia |
Re: Revision der Wurzelbehandlung?
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erstellt:22.01.2012 - 19:45 Verfasst von 
Zahnarzt Dr. Püllen MMSc 63263 Neu-Isenburg
» e-Mail schreiben » Internetseite besuchen | Sehr geehrte Antonia,
da hat jeder eine andere Kalkulation; wenn Ihnen der zweite gelegener kommt, so würde ich dorthin gehen un den ersten seinlassen.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg |
Re: Revision der Wurzelbehandlung?
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23.01.2012 - 01:23 Verfasst von Antonia Niedersachsen | Vielen Dank für Ihre Antwort! Das mit der unterschiedlichen Kalkulation (unterschiedliche Sätze) ist ja noch verständlich, jeder schätzt den Aufwand der Leistungen etwas anders ein. Aber dass völlig identische Leistungen (gleiche GOZ Nummer), vom ersten Endontologen privat abgerechnet werden und vom Zweiten über die Kasse, das hat für mich nichts mehr mit Kalkulation zu tun und ich wüsste gern, warum das so ist.
Naja, vielleicht werde ich ja morgen vom Endontolgen eine Erklärung erhalten, wenn Sie mögen, berichte ich dann hier. Es geht mir in erster Linie eigentlich um Fairness und Transparenz. Ich bin sehr froh, dass ich eine zweite Meinung (einen zweiten Kostenvoranschlag) eingeholt habe und kann das nur jedem raten (Vertrauen ist gut, vergleichen ist besser ;))!
LG
Antonia |
Re: Revision der Wurzelbehandlung?
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25.01.2012 - 15:00 Verfasst von Jens Sachsen Anhalt | Hallo Antonia,
annst Du mir bitte, die Daten für den Zahnarzt schicken???
Gruß
Jens
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Re: Revision der Wurzelbehandlung?
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erstellt:25.01.2012 - 22:17 Verfasst von 
Zahnarzt Jensen M.Sc. 21218 Seevetal
» e-Mail schreiben » Internetseite besuchen | Hallo Antonia,
das ist in der Tat schwer zu verstehen, aber tatsächlich bewegt sich der zweite Kollege auf recht dünnem Eis. Offiziell gibt es in diesem Bereich ein sogenanntes Zuzahlungsverbot, d.h. entweder es wird komplett über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet und zwar nach deren Standard und zu deren Sätzen, oder, wenn man etwas besseres haben möchte, muss es komplett privat abgerechnet werden und Sie können versuchen, über den Weg der Kostenerstattung den Kassenanteil abzüglich Verwaltungskosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Im ersten Fall sind zusätzlich lediglich zwei (kleine) private Gebührenpositionen berechnungsfähig, die pro zusammen Wurzelkanal maximal ca. 25,- € betragen.
Wer eine 'Zuzahlung' nimmt, handelt also illegal. Gut, wo kein Kläger, da kein Richter, und was man untereinander bespricht kann auch so funktionieren. Allerdings hätte der Kollege z.B. wenn Sie hinterher die Rechnung nicht bezahlen nie eine Chance, das (vorher abgesprochene oder sogar unterschriebene) Honorar gerichtlich einzuklagen. Sie könnten es sogar noch einige Zeit nach erfolgter Zahlung zurückfordern.
Vor diesem rechtlichen Hintergrund kann ich den ersten Kollegen gut verstehen.
Die Kalkulation der Steigerungssätze betrifft das natürlich nicht.
Gruß, L. Jensen, M.Sc., Seevetal |
Re: Revision der Wurzelbehandlung?
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27.01.2012 - 20:22 Verfasst von Antonia Niedersachsen | Vielen Dank für die Antwort und die Erklärung!
Hätte ich wirklich nicht vermutet, dass es "illegal" ist, was der zweite Endontologe macht. Ich finde auch nicht, dass ein Zuzahlungsverbot Sinn macht, denn das zwingt einen quasi zu einer zweitklassigen Behandlung, außer man ist "reich" und kann die Behandlungkosten in voller Höhe (in meinem Fall knapp 1000 Euro) selbst bezahlen.
Daher bin ich dem zweiten Endontologen dankbar, dass er zu meinen Gunsten handelt und werde ihn sicherlich nicht übers Ohr hauen (also Honorar zurückfordern oder ähnliches).
Vor diesem Hintergrund kann ich aber leider auch keinen Namen oder Adresse weitergeben (@Jens), da ich nicht möchte, dass er durch mich in eine prekäre Lage gerät.
LG
Antonia
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