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Thema: Kosten für ein Implantat nach Unfall

Anzahl der Beiträge: 3

Kosten für ein Implantat nach Unfall

29.01.2009 - 13:43
Verfasst von

Steffie

Hallo, durch einen Sturz habe ich einen Schneidezahn verloren. Mich würde es interessieren, ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ein Implantat übernehmen, sich daran beteiligen oder ob ich alle Kosten für ein Implantat übernehmen muss. Der Schneidezahn diente vorher als Befestigung für eine Brücke. Jetzt soll dies ein Implantat übernehmen.
Re: Kosten für ein Implantat nach Unfall

erstellt:29.01.2009 - 14:36
Verfasst von

Zahnarzt
Dr. Henzler M.Sc.
66359 Bous

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Hallo,

grundsätzlich beteiligt sich Krankenkasse an den Kosten. Die Zuschüsse richten sich seit ein paar Jahren nicht mehr ausschließlich nach dem, was gemacht wird, sondern orientiert sich hauptsächlich am Befund der restlichen noch vorhandenen Zähnen. Deshalb spielt die Restbezahnung eine große Rolle.

Normalerweise erhält man bei einem einzelnen fehlenden Zahn einen Zuschuß in Höhe der altenativen Brückenversorgung. Bei Ihnen scheinen, wenn ich es richtig verstanden habe, noch mehr Zähne zu fehlen und das Implantat soll als Brückenanker dienen. Wenn Sie gerne noch genauere Auskünfte möchten, müßten Sie die Zahnsituation etwas genauer darstellen oder Sie wenden sich an einen Implantologen Ihrer Wahl.

Viele Grüße

M. Henzler
Re: Kosten für ein Implantat nach Unfall

erstellt:29.01.2009 - 15:00
Verfasst von

Zahnarzt
Dr. Koppitsch M.Sc.
46519 Alpen

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Hallo Steffie,



im allgemeinen übernimmt die GKV keine Kosten für ein Implantat. Eine prothetische Versorgung auf einem Implantat (z.B. Krone, Brücke, Prothese etc.) wird anteilig gemäß der Regelversorung (ausreichend, wirtschaftlich, notwendig) mit einem sog.Festzuschuß bezuschusst (d.h. Pauschal).



MfG Volker Koppitsch
Re: Kosten für ein Implantat nach Unfall

erstellt:31.01.2009 - 22:12
Verfasst von

Zahnärztin
Jäger M.Sc.
04109 Leipzig

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Es könnte auch ein Versicherungs-Experte befragt werden, ob eine Haftpflicht für den "Schaden" des Sturzes aufkommt (falls es einen versicherungstechnischen Grund dafür gibt).
einen Moment bitte.