Thema: kaputter Schneidezahn nach Schulunfall
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kaputter Schneidezahn nach Schulunfall | |
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06.09.2010 - 18:21 | Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte eine Frage zu einem Schulunfall der mittlerweile 14 Jahre zurückliegt. Der Unfall wurde der bayerischen Gemeindeunfallversicherung sachgemäß gemeldet und von dieser auch anerkannt. Bei besagtem Schulunfall ist bei einem meiner Schneidezähne ein großes Stück abgebrochen. Ich lies den Schneidezahn vor etwa 4 Monaten aufgrund von Ermüdungserscheinungen (alter Aufbau ist abgebrochen) mit einem Veneer\Teilkrone aufbauen. Die Zahnarztkosten werden laut Unfallversicherung in voller Höhe übernommen, die Kosten für das Fremdlabor aber nicht. Das Fremdlabor hat nach BEB abgerechnet, die Versicherung rechnet aber nur BEL II ab. Der Zahnarzt sagt jetzt, dass es nicht möglich ist, ein Veneer über BEL II abzurechnen. Die Versicherung sagt, sie braucht eine BEL II Rechnung, selbst wenn sie nur fiktiv ist. Ich muss mich jetzt schon seit Monaten damit rumärgern, da sich Zahnarzt und Versicherung nicht einig werden und keiner die Kosten für das Fremdlabor übernehmen möchte. Nun zu meinen Fragen. Wie sollte ich ihrer Meinung nach weiter vorgehen? Ist die Unfallversicherung nicht gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten vollständig zu übernehmen? Warum muss ich mich als totaler Laie mit BEL II und BEB beschäftigen, können das nicht Zahnarzt und Unfallversicherung ohne mich regeln? Danke |



