Dr-Rainer-Roos-Zahnarzt

Termine: 07158 9027

Forum: Endodontologie

Der Erhalt der Ihrer Zähne ist unsere oberste Aufgabe. Wird ein Zahn krank, helfen moderne Therapien ihn zu heilen. Wir unterstützen Sie gerne.

Thema:
Wurzelbehandlung Kosten
Anzahl der Beiträge: 3

EineAntwortgeben Eine Fragestellen AlleForenanzeigen


erstellt: 05.11.2014 - 23:33

Anna aus Berlin

Guten Abend,

bei mir wurde  eine Wurzelbehandlung an zwei Backenzähnen durchgeführt. Im Anschluss sollen die Zähne noch überkront werden. Meine Zahnärztin hat die Behandlung privat abgerechnet, sie meinte, dass die Krankekasse das nicht überniehmen wird. Ist das wirklich so, dass die Krankenkasse die ganze Wurzelbehandlung nicht übernimmt? 

 

Vielen Dank!

Anna


Hallo Anna,

in der Tat schließen die gesetzlichen Krankenkassen die Bezuschussung von Wurzelbehandlung in vielen Fällen aus. Dazu gehören z. B. stark gekrümmte Kanäle, Revisionen (Wiederholung einer Wurzelbehandlung), beherdete Zähne (Knochenentzündung an der Wurzelspitze), Zähne ohne Antatagonisten usw..

Fragen Sie Ihre ZÄ welcher Grund bei Ihnen vorliegt. Lesen Sie auch dazu auf meiner Homepage, siehe folgender Link.

Viel Erfolg wünscht Rainer Littinski aus Magdeburg


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:


Hallo Anna, zur Information,


eine Wurzelbehandlung wird nur dann von der GKV erstattet, wenn der Zahn bis bzw. bis nahe an die an die Wurzelspitze behandelt werden kann. Ein Erhaltungsversuch (z.B. Wurzelspitze nicht mehr erreichbar, Beherdung oder Knochenabbau ab 2/3) kann nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden. Eine endodontische Behandlung von Molaren ist in der Regel nur angezeigt, wenn damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, eine einseitige Freiendsituation vermieden wird oder der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird. Andernfalls, so die Richtlinie der GKV, übernimmt die Kasse die Kosten einer Wurzelbehandlung nicht und der Zahn ist zu entfernen.


Eine Mehrkostenregelung wie bei Füllungen oder Zahnersatz lässt das Gesetz bei Wurzelkanalbehandlungen leider nicht zu. Daher können nur bestimmte Leistungen neben der Kassenwurzelkanalbehandlung abgerechnet werden. Dies sind die elektronische Längenmessung, die eine wesentlich genauere Lokalisation des Wurzelkanalendes ermöglicht und die Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, die die Reinigung und Desinfektion des Wurzelkanalsystems verbessern. Damit kann der Zahnarzt jedoch bereits effektiver arbeiten.


Falls eine Wurzelbehandlung aus einem der unter "Kassenbehandlung" genannten Gründe nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird, kann diese nur als Privatbehandlung mit 100 % Eigenanteil durchgeführt werden.


Aber auch wenn eine Behandlung vollständig unter dem Mikroskop durchgeführt wird und ein maximaler Aufwand von Equipment und Zeit erfolgt, kann der Zahnarzt in der Regel keine Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Das Grundproblem für den Zahnarzt ist, das er bei dem Honorar der gesetzlichen Krankenversicherung von ca. € 280 für die Behandlung von drei Wurzelkanälen nur sehr wenig Zeit zur Behandlung honoriert bekommt. So ist es dabei kaum möglich, die wissenschaftlich erforderlichen Desinfektionszeiten zu gewährleisten, um alle Bakterien aus dem Wurzelkanalsystem zu eliminieren. Dies wird für ihn noch schwieriger, wenn es sich um die Behandlung stark gekrümmter oder verengter Wurzelkanäle handelt. Insbesondere vollständig limitierte Spezialisten haben daher oftmals keinen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung.


Ist ein Zahn bereits einmal erfolglos behandelt worden, ist ein erneuter Behandlungsversuch zu Lasten der Solidargemeinschaft, also als Kassenleistung, nicht angezeigt. Durch einen entsprechend qualifizierten Zahnarzt können solche Zähne, wenn auch mit einem oftmals erheblichen Aufwand am Zeit und Equipment, erhalten werden. Auch hierbei handelt es sich in der Regel dann um eine reine Privatbehandlung.


Ich hoffe sie können damit etwas anfangen.


Mit freundlichen Grüßen
A.Arenas
 



Login nur für Mitglieder