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Forum: Parodontologie

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Thema:
Paradontose-Behandlung als Vorsorge?
Anzahl der Beiträge: 3

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erstellt: 29.07.2015 - 08:26

Michael aus Essen

Guten Tag.

Ich bin 42 Jahre alt, normale Statur,  fühle mich gesund und  habe beim Routinebesuch gegenüber erwähnt, dass sich meine Lebensgefährtin zuletzt einige Male über schlechten Atem meinerseits beklagt hat. Der Zahnarzt-Termin sollte einer der Bausteine sein, um Ursachen zu finden. Da meine Zähne grundlegend in Ordnung sind. Akute Karies oder andere Beschwerden liegen nicht vor. Da aber relativ viel Zahnstein und Anhaftungen entfernt werden mussten, entschied der Arzt eine Paradontose-Behandlung durchzuführen, um auch die Zahntaschen von Rückständen und/oder Zahnstein zu befreien. Eine akute Parodontose in Form von Rückgang oder Entzündung des Zahnfleisches liegt nicht vor. Die Taschentiefe wurde mit 3 bis 5 mm gemessen. Ich fürchte Behandlungen an den Zähnen nicht, bin aber auch kein Fan davon. Am ehesten nerven mich die notwendigen Betäubungsspritzen. Da also kein akuter Handlungsbedarf vorliegt, stelle ich mir die Frage nach Sinn und Notwendigkeit. Grundsätzlich kann ja die 'Säuberung' der Taschen nicht schaden, ich sehe es also als Vorsorge an. Die Frage, die ich mir aber auch stelle, ist, ob eine PA-Behandlung Nachteile bringt, wenn ich mich in 4 oder 5 Jahren für eine Zahnzusatz-Versicherung entscheiden möchte. Unterstellt der Versicherer mir pauschal, dass eine Paradontose vorlag, wenn eine Behandlung durchgeführt wurde oder kann man dieses als auch Vorsorge melden?

Ich danke vorab für Ihre Meinung.


Sehr geehrter Michael,

WENN Sie eine Versicherung abschließen sollten und WENN diese nach voorausgegangenen Parodontosebehandlungen fragt, so sollten Sie diese -wenn erfolgt- auch angeben. Sie sollten jedoch NIE eine sinnvolle, erforderliche Behandlung nur wegen irgendwelcher Versicherungen ausschließen. Es geht letztendlich um Ihre Zähne und um Ihr spezifisches Mund-Problem. So würde ich dem Rat folgen und die Behandlung durchführen lassen.

Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg


Hallo Michael,

Messungen von über 3 mm sind behandlungsbedürftig aber erst wenn sie gemessen wurde nach einer erfolgten Initialbehandlung, das bedeutet, oberflächliche Reinigung, Instruktion und Nachreinigung bei Bedarf. 4 Wochen später wird dann gemessen, sollten einzelne Taschen nachgewiesen werden, so liegt das im Ermessen des Arztes ob weiterbehandelt werden muss, sollten überall Werte von mehr als 4 mm vorliegen, dann ist eine Behandlung sicher sinnvoll, bei nur vereinzelten Werten, muss der Behandler entscheiden, Werte mit 3 mm oder weniger sollten nicht behandelt werden, da sie mit der Behandlung auch einen Knochenabbau induzieren können.

Lassen sie sich von ihrem Behandler ordentlich aufkären.

Mit freundlichen Grüßen

A.Arenas



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