Patientenforum

Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Arzt behält sich Zahnbrücke!
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 21.08.2016 - 17:29

Heidrun aus

Hallo,

Meine Zahnbrücke (noch Gewährleistungspflicht und schon bezahlt) bereitet mir Schmerzen und deshalb wurd sie entfernt.

Nun trage ich ein Provisorium um zu testen, ob die Beschwerden damit verschwinden. Als die Versorgung beendet war, verlangte ich nach meiner Zahnbrücke. Immerhin ist sie bezahlt. Der Zahnarzt verweigerte dies, mit der Begründung er will nicht, dass ein anderer daran Veränderungen vornimmt, oder beim nächsten Termin von mir zuhause vergessen wird?

Darf er die Rückgabe der Zahnbrücke verweigern? Können Kosten auf mich zukommen, obwohl noch Anspruch auf Garantie besteht? Kann ich eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass die Zahnbrücke unbeschadet vom Zahnarzt übernommen wurde?

Schönen Abend!

Heidrun


Guten Tag,

Da es sich um einen Garantiefall handelt und die Brücke während des Verfahrens ggf. noch einmal Verwendung finden kann, scheint es mir durchaus vernünftig, wenn Ihr Zahnarzt für die Zeit der Problembeseitigung die Brücke in Verwahrung nimmt. Falls Sie - weshalb auch immer- Ihrem Zahnarzt misstrauen, lassen Sie sich eine Quittung über den Erhalt ausstellen. Prinzipiell gehört die Brücke Ihnen und Sie können natürlich darauf bestehen, dass Ihnen die Arbeit ausgehändigt wird. Ich frage mich nur, zu welchem Zweck?

Mit freundlichen Grüßen

R. Roos



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