Patientenforum

Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Grund für Neuanfertigung? Oder Nachbesserung? DRINGEND!
Anzahl der Beiträge: 3


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Bisherige Beiträge

erstellt: 18.12.2015 - 16:03

unbekannter Autor aus ...

Ich grüße sie!

Hier meine Frage:

Wenn eine Teilkrone aus Reinkeramik nach dem Einkleben und Einschleifen in situ ein Löchlein an einer Stelle am Rand der Teilkrone hat (ca.1 mm) in dem sich kleine Essensreste verfangen, scheint ja ein Stück abgesplittert zu sein oder von vornherein gefehlt haben. 

- Hat die Zahnärztin das Recht, das "auszubessern" in dem sie Komposit reinfüllt? 

Damit wäre der Sinn den der Patient in der Krone sah (Reinkeramik zu wählen, weil Wunsch auf kompletten Verzicht von Komposit) nicht mehr gegeben. 

- Gibt es weitere Methoden die die Zahnärztin in dem Fall anwenden dürfte und die als "lege artis Nachbesserung" allgemein akzeptiert sind?

Und wenn die Teilkrone zudem nicht passgenau wäre (Stufen am Rand):
-Kann der Patient eine Neuanfertigung verlangen, statt Ausbesserung?

-Wenn ja, kann er diese bei einer anderen Zahnärztin anfertigen lassen (und der Honoraranspruch der ersten Ärztin verfällt?)?

-Wenn die Ärztin jetzt die überstehende Keramik (weil nicht passgenau) wegschleifen will, dann würde sie beim schleifen doch sicher auch in Kontakt mit gesunder Zahnsubstanz geraten, denn die Krone soll ja einen glatten Übergang haben. Wäre diese Vorgehensweise als "nicht lege artis" anzusehen?


Guten Tag,

Bei einer Restauration, an der die Ränder überstehen und zu kurz sind ist grundsätzlich etwas schief gelaufen. Wo der Fehler zu suchen ist, kann nur die Zahnärztin klären. In jedem Fall ist eine Neuanfertigung anzuraten. Dies ist in erster Linie die Aufgabe dessen, der die Krone angefertigt hat. Grundsätzlich ist das Finieren ( Glätten der Übergänge) von Restaurationsrändern bei Keramikrestaurationen nahezu obligat und, sachgerecht angeführt, auch nicht zahnschädigend.

Nun können Sie zwei Wege beschreiten: Entweder Sie sprechen mit der Kollegin und bitten um eine Neuanfertigung. Falls Sie kein ausreichendes Vertrauen in die Behandlerin mehr haben, so ist vor einem Zahnarztwechsel ein Honorarverzicht der Kollegin schriftlich einzuholen und eine Meldung an die Krankenkasse (wenn gesetzlich versichert) zu erstatten. Oder Sie beantragen als gesetzlich Versicherter ein Gutachterverfahrens bei der Kasse, bei dem  der Mangel definiert wird und Behandlungsoptionen vorgeschlagen werden. Bei privat Versicherten ist der Weg aufwändiger. Dort sollten Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung informieren, wie Sie weiter vorzugehen haben, um am Ende nicht in einen Rechtsstreit zu geraten.

Viel Erfolg wünscht

R. Roos

 


erstellt: 19.12.2015 - 11:07

unbekannter Autor aus ...

Vielen Dank Herr Dr. Roos! :-)

Ich glaube wenn ich in Ihrer Nähe wohnen würde, würde ich mich direkt von Ihnen behandlen lassen.

Was mir nun noch Gedanken macht: Wenn jetzt die Krone allein das "Löchlein/Schlupfloch für Bakterien" am Kronenrand hätte: Hat die Zahnärztin das Recht, das "auszubessern" in dem sie Komposit reinfüllt? Damit wäre der Sinn den der Patient in der Krone sah (Reinkeramik zu wählen, weil Wunsch auf kompletten Verzicht von Komposit) nicht mehr gegeben. - Gibt es weitere Methoden die die Zahnärztin in dem Fall anwenden dürfte und die als "lege artis Nachbesserung" allgemein akzeptiert sind bei Löchern an Keramik? 



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