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Thema:
GOZ 2410 Wurzelkanalaufbereitung, mehrfache Berechnung, da zwei Ärzte beteiligt
Anzahl der Beiträge: 2


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Bisherige Beiträge

erstellt: 17.12.2015 - 19:01

Holger aus Niedersachsen

Guten Tag,

trotz intensiver Suche konnte ich bisher folgende Fragen nicht beantwortet wissen:

Im Rahmen einer Notfallbehandlung des diensthabenden Arztes erfolgt die Behandlung des entzündlichen Zahnes, Aufbereitung der Wurzelkanäle und provisorische Füllung mit Ledermix.

Der Hauszahnarzt führt dann die Behandlung fort, reinigt ebenfalls die WK und rechnet dies auch entsprechend ab.

Somit wurde zweimal die Ziffer 2410 abgerechnet, aber von verschiedenen Ärzten.

Eine Leistung nach GOZ ist dann abrechnungsfähig, wenn sie vollständig (!) erbracht wurde (Definition der Zahnärztekammer).

Weiterhin besagen Kommentare zur Ziffer 2410, dass die Leistung nur einmalig pro WK berechnungsfähig ist (bis zur definitiven Versorgung), auch wenn sie über mehrere Sitzungen erfolgt (Ausnahmen, z.B. Anatomie etc. liegen nicht vor).

Ich möchte keinem Arzt unrecht tun, habe aber auch ein Problem damit, für eine Wurzelbehandlung zweimal zu bezahlen, da jeder Arzt doch nur einen Anteil an der Gesamtleistung erbracht hat (in Bezug auf 2410).

Daher meine höfliche Frage an die Fachleute hier: Wie würden Sie die Abrechnung vornehmen, bzw. käme eine andere Gebührenziffer in Betracht?

Ich freue mich über jede Meinung und danke vorab!

mit freundlichen Grüßen

Holger




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