Patientenforum

Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Eigenanteil Rückforderung
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 25.02.2016 - 00:21

Lena aus Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Laut Gutachten kann ich 2 Kronen neu machen lassen. Die Krankenkasse holt sich ihre Kosten zurück. Ich soll meine Eigenkosten selbst zurückfordern. Bedeutet das: die komplette Rechnungssumme, nach Abschluss der Arbeiten, die ich bezahlt habe?
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2. Fall: es wurden 3 Kronen in Rechnung gestellt. Aber nur für eine Krone (Nr. 15) darf ich das Geld zurückfordern. Wie rechne ich das aus? Es handelt sich um 3 gleiche Kronen. Nur für Zahn Nr. 15 ist noch ein extra Posten angegeben (25,59 €). Somit kann ich die Rechnung nicht einfach durch 3 teilen. Die Posten sind nicht einzeln aufgeführt, sondern mit 3 als ``GesamtAnzahl`` angegeben und dahinter die Gesamtsumme:

Kurz und knapp:

Gebiet Nr. 17-15:   399,70 €
Gebiet Nr. 17-15:   764,43 €
Gebiet Nr. 15:          25,59 €
Zahnärztl. Honor.:   133,29 €
GOZ:                     790,02 €
Mater.- u. Fremdl.:  399,70 €
Mater.- u. Fremdl.:   52,59 €
Gesamtkosten:   1.375,20 €
Abz. Festzu. Krankenk.: - 814,97 €
ZU ZAHLENDER BETRAG: 560,23 €

Ich habe 560,23 € bezahlt. Möchte für Gebiet Nr. 15 den Eigenanteil zurückfordern.
Einfach durch 3 und die 25,59 € hinzunehmen? Bitte helft mir, damit das Schreiben an den Zahnarzt korrekt ausgestellt ist.


Sehr geehrte Lena,

die Kostenaufstellung erfolgt immer nach den Gebührenziffern, welche den betreffenden Zähnen exakt zugeordnet sind; entsprechend lassen sich die einzelen "rückzufordernden Zähne" mit den jeweiligen Gebührenziffern auflisten. Dies gilt auch für die Laborkosten. Ggfs. lassen Sie sich das von der Praxismitarbeiterin auf dem Heil-und Kostenplan markieren. Dies sollte -trotz evtl. Zerwürfnis- machbar sein.

Dr. Frank Püllen, MSc,MSc, Neu-Isenburg 



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