Forum: Zahnersatz
Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.
Thema:
Eigenanteil Rückforderung
Anzahl der Beiträge: 2
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erstellt: 25.02.2016 - 00:21
Lena aus Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Laut Gutachten kann ich 2 Kronen neu machen lassen. Die Krankenkasse holt sich ihre Kosten zurück. Ich soll meine Eigenkosten selbst zurückfordern. Bedeutet das: die komplette Rechnungssumme, nach Abschluss der Arbeiten, die ich bezahlt habe?
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2. Fall: es wurden 3 Kronen in Rechnung gestellt. Aber nur für eine Krone (Nr. 15) darf ich das Geld zurückfordern. Wie rechne ich das aus? Es handelt sich um 3 gleiche Kronen. Nur für Zahn Nr. 15 ist noch ein extra Posten angegeben (25,59 €). Somit kann ich die Rechnung nicht einfach durch 3 teilen. Die Posten sind nicht einzeln aufgeführt, sondern mit 3 als ``GesamtAnzahl`` angegeben und dahinter die Gesamtsumme:
Kurz und knapp:
Gebiet Nr. 17-15: 399,70 €
Gebiet Nr. 17-15: 764,43 €
Gebiet Nr. 15: 25,59 €
Zahnärztl. Honor.: 133,29 €
GOZ: 790,02 €
Mater.- u. Fremdl.: 399,70 €
Mater.- u. Fremdl.: 52,59 €
Gesamtkosten: 1.375,20 €
Abz. Festzu. Krankenk.: - 814,97 €
ZU ZAHLENDER BETRAG: 560,23 €
Ich habe 560,23 € bezahlt. Möchte für Gebiet Nr. 15 den Eigenanteil zurückfordern.
Einfach durch 3 und die 25,59 € hinzunehmen? Bitte helft mir, damit das Schreiben an den Zahnarzt korrekt ausgestellt ist.
erstellt: 27.02.2016 - 20:53
Sehr geehrte Lena,
die Kostenaufstellung erfolgt immer nach den Gebührenziffern, welche den betreffenden Zähnen exakt zugeordnet sind; entsprechend lassen sich die einzelen "rückzufordernden Zähne" mit den jeweiligen Gebührenziffern auflisten. Dies gilt auch für die Laborkosten. Ggfs. lassen Sie sich das von der Praxismitarbeiterin auf dem Heil-und Kostenplan markieren. Dies sollte -trotz evtl. Zerwürfnis- machbar sein.
Dr. Frank Püllen, MSc,MSc, Neu-Isenburg