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Thema: Abstand Implantat-Nerv im Seitenbereich des Unterkiefers

Anzahl der Beiträge: 2

Abstand Implantat-Nerv im Seitenbereich des Unterkiefers

17.01.2012 - 15:09
Verfasst von

Pia
Bayern


Auch nach erfolgtem Knochenaufbau habe ich im Unterkiefer  die Situation, dass selbst bei Verwendung des kürzesten noch möglichen Implantates der Abstand zwischen Implantat und Nerv gerade noch  ca. 1 mm betragen würde.  Bei der nächsten Implantatgröße wäre der Abstand nur noch ca.  0,5 mm.

Der befragte Implantologe meinte, selbst 0,5 mm wären ausreichend, auf meinen Wunsch hin  würde er aber  das kürzere Implantat  verwenden.

Da ich auch die Möglichkeit hätte, nur eine Brücke machen zu lassen, wäre ich sehr dankbar für eine Aussage darüber, wie hoch das Risiko einer Nervenschädigung
bei dieser Aausgangslage ist bzw. wie groß der Abstand  zwischen Implantat und  Nerv  sein sollte, um
a) mit hoher Warhrscheinlichkeit
b) mit Sicherheit
die Gefahr  einer Nervenreizung auszuschließen ?

Herzlichen Dank
Pia
Re: Abstand Implantat-Nerv im Seitenbereich des Unterkiefers

erstellt:17.01.2012 - 20:21
Verfasst von

Zahnarzt
Dr. Roos M.Sc.
73765 Neuhausen

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Guten Tag Pia,

nach den geltenden Richtlinien sollte der Abstand zum Nerven 1 mm nicht unterschreiten, da schon in dieser Situation von Sensibilitätsstörungen berichtet wurde.
Wenn es sich um eine sehr nervnahe Implantation handelt, sollten möglichst folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Eine Röntgenaufnahme, die ohne Verzerrungsfaktor die Situation darstellt, wie z.B. ein Digitales Volumentomogramm (DVT) oder ein Computertomogramm (CT)
2. Wenn möglich, eine Bohschablone, die eine genaue Längeneinstellung zulässt.
3. Es gibt heute Implantatsysteme, die Implantatlängen von weniger als 8 mm zulassen (schauen Sie einmal unter http://www.bti-implant.es/download-bereich/)

Viel Erfolg wünscht

R.Roos
Re: Abstand Implantat-Nerv im Seitenbereich des Unterkiefers

erstellt:19.01.2012 - 11:48
Verfasst von

Zahnarzt
Dr. Püllen MMSc
63263 Neu-Isenburg

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Sehr geehrte Pia,
wie ein Abstandsmaß von 0,5mm im lebenden Subjekt eingehalten werden soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Da hilft auch ein Computertomogramm wenig. Deswegen würde ich den "1mm" schon einhalten.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg
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