Patientenforum

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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Falsche Abrechnung Privater Leistungen
Anzahl der Beiträge: 7

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erstellt: 23.04.2017 - 18:08

Sebastian aus Aachen

Hallo Patientenforum !

Vielleicht kann jemand helfen...
Mein Zarhnarzt hat mir die Positionen 8010 registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage...,8020 arbiträre Scharnierachse...,8030kinematische Scharnierachse... und 8050registrieren von Unterkieferbewegungen... in Rechnung gestellt.
Bemerkt habe ich das weil ich neugierig war, was diese Positionen zu bedeuten haben. Ich habe den Arzt gefrag und er antwortete: "Ja, das haben wir alles gemacht,...das haben Sie nur nicht mitbekommen, wir haben das wärend der Behandlung (Zähneabschleifen für zwei Brücken) gemacht."

Jetzt habe ich mich informiert und weiß nun, daß keine einzige dieser Maßnahmen, die ja nicht ohne Aufwand sind, auch durchgeführt wurde.

Wie gehe ich am besten vor ?

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian



hallo,

sprechen sie mit ihrem zahnarzt, er soll ihnen die erbrachten leistungen deliziert erklären. die position 8010 ist i.d.r. in der anfertigung von brücken enthalten. die leistungen 8020 UND 8030 gleichzeitig angewandt ist eher ungewöhnlich. lassen sie sich die registrierten daten aus 8030 im teil- oder volladjustierten artikulator geben. das dentallabor kann ihnen die individuellen daten (kondylenbahnwinkel, die bemalten flaggen oder elektronisch ermittelten kurven )  zeigen. bei weiteren unklarheiten würde ich mich an die zahnärztekammer wenden.

gruss aus bad mergentheim 

dr spaeth 


erstellt: 24.04.2017 - 23:50

Sebastian aus Aachen

Vielen Dank erstmal für die Antworten !!

Die Beträge sind leider schon bezahlt.

Da bei mir kein Gesichtsbogen angelegt wurde, kann der Zahnarzt weder eine kinematische, noch eine arbiträre Scharnierachsenbestimmung gemacht haben,  liege ich da richtig ??

Bedeutet " die position 8010 ist i.d.r. in der anfertigung von brücken enthalten ", daß die Leistung schon von der KK abgedeckt wurde, oder daß 810 immer abgerechnet wird wenn eine Brücke angefertigt wird ? Sorry den Satz hatte ich nicht wirklich verstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian


Guten Tag,

grundsätzlich müssen alle Leistungen, die abgerechnet werden, auch erbracht sein. Sollte der betriebswirtschaftliche Aufwand für eine Arbeit deutlich höher sein als durch die Gebührenordnung abgedeckt, müssen höhere Steigerungsfaktoren angesetzt werden, die ggf. nicht erstattet werden. Eine Kompensation über andere Leistungen ist nicht möglich.

Grüße

R. Roos


erstellt: 25.04.2017 - 18:16

Sebastian aus Aachen

Vielen Dank Herr Dr. Roos,

ich werde morgen das Gespräch mit meine Zaharzt suchen.

Mit freundlichen Grüßen Sebastian




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