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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Doppelter Festzuschuss auch bei mehr Verdienst
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 14.05.2017 - 22:33

Tim aus Baden-Württemberg

Momentan bin ich Geringverdiener und habe somit Anspruch auf den doppelten Festzuschuss für meine Zahnbehandlung bei meiner Krankenkasse. Bei mir sind vor kurzem Implantate gesetzt worden und diese sollen in den nächsten Monaten mit Zahnersatz ergänzt werden. Der Heil- und Kostenplan hierfür wurde bereits im Januar 2017 von der Krankenkasse mit dem doppelten Festzuschuss bewilligt. Nun bekomme ich wahrscheinlich eine Arbeit bei der ich mehr verdienen würde und damit aus der Bemessungsgrenze für den doppelten Festzuschuss fällen würde. Meine Frage: bleibt es beim doppelten Festzuschuss, da zum Zeitpunkt der Bewilligung die Voraussetzungen erfüllt waren oder handhabt das die Krankenkasse anders. Danke im Voraus. Tim


Guten Tag,

als Zahnärzte sind wir ganz gut aufgestellt in medizinischen Fragen, nicht jedoch im Versicherungsrecht. Es spielt die entscheidende Rolle, zu welchem Zeitpunkt der Kostenvoranschlag abgerechnet wird. Ich rate Ihnen, um Verwicklungen aus dem Weg zu gehen, - wenn möglich- die Fertigstellung der Versorgung vor der Aufnahme der neuen Beschäftigung. Reden Sie mit Ihrem Zahnarzt über ein sinnvolles zeitliches Vorgehen. Ansonsten können Sie auch Ihre Krankenkasse anfragen.

Viel Erfolg wünscht 
R. Roos



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